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N E W S 

aus aller Welt

 

Die seit dem Jahre 1992 bestehende Bundesepublik Jugoslawien benennt sich seit Februar 2003 mit dem neuen Staatsnamen 

Serbien und Montenegro

Im Zuge der Umbenennung des Staates wurden auch die zuständigen Behörden für die Ausstellung der Apostille neu notifiziert: 

1. The Ministry of Justice and Local Self-Government of the Republic of Serbia,
Belgrade, 22 Nemanjina Street,
telephone/fax: + 381 11 361 287.

2. Ministry of Justice of the Republic of Montenegro
Sector for Justice,
Podgorica, 3 Vuka Karadzica Street,
telephone/fax: +381 081 248 541

 

H I N W E I S : Der Kosovo steht derzeit unter der Verwaltung der United Nations Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK). Die UNMIK-Verwaltung kann die Apostille nach dem Haager Beglaubigungsübereinkommen derzeit nicht ausstellen. Sie bedient sich eigener Beglaubigungs- bzw. Legalisationsvermerke. 

Bosnien Herzegowina hat bei den  zuständigen Behörden für die Ausstellung der Apostille dem Archivar eine Änderung notifiziert (11.November 2003)

 

 

Die Präsidialrepublik Indonesien ist mit über 200 Millionen Einwohnern ein Vielvölkerstaat, in dem es in mehreren seiner Gebiete Separationsbestrebungen gibt. Die schwierige Wirtschaftssituation und die schweren Korruptionsvorwürfe gegen Regierungsmitglieder hat Bürgerkriegszustände herbeigeführt, die einen ersten Höhepunkt  in der Abspaltung des neuen Staates Osttimor erfahren hat. Osttimor war zuletzt unter UN-Verwaltung gestanden. Weitere regionale Konfliktherde sind Aceh, die Molukken und Sulawesi. Irian Jaya-Westpapua erhielt am 23. Oktober 2001 von der Zentralregierung weitgehende Autonomie zugestanden. 

Osttimor ist seit dem 20. Mai 2002 der 192. unabhängige und souveräne Staat mit eigener Verfassung. Er nennt sich Demokratische Republik Osttimor (portg.: Timor Leste). Die Amtssprachen sind Tetum und Portugiesisch. Als Währung wurde der US-$ eingeführt. Osttimor ist ein Neustaat. Völkerrechtsverträge, die vor der Staatsgründung noch von der Zentralregierung Indonesiens abgeschlossen wurden, behalten für Osttimor nicht automatisch ihre Wirksamkeit. Dazu bedarf es völkerrechtlicher Erklärungen der neuen Staatsvertretung. 

Indonesien ist nicht dem Haager Beglaubigungsübereinkommen beigetreten. Es ist die Beglaubigung im diplomatischen Wege (Vor-/Zwischenbeglaubigung, End-/Überbeglaubigung) erforderlich. Weiters ist Indonesien dem New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche beigetreten, das für seinen Anwendungsbereich eigene Beglaubigungsbestimmungen in seinem Artikel IV enthält.  

Zur Abklärung, welche Beglaubigungs- oder Legalisierungsformen für Indonesien jeweils weiterhin anzuwenden sind, wird es zweckmäßig sein, bei der Botschaft Indonesiens nachzufragen

Für Deutschland:  Botschaft der Republik Indonesien, 10557 Berlin, Lehrter Straße 16, Tel. 030 478070.

Für Österreich: Botschaft der Republik Indonesien, 1180 Wien, Gustav Tschermak-Gasse 5-7, Tel. 479 0539, mit Konsularabteilung Tel. 34 2533; Zuständig für ganz Österreich.