UKRAINE - Auch schon mit Apostille?
Ukraine (Ukraina), Republik,  

(einschließlich der Republik Krim - Respublica Krym)

Internationales Kennzeichen:        UA

Verfassung von 1996

Bevölkerung:    48,4 Mio. (2001)

Fläche:      603 700 qkm

Hauptstadt: Kyiw (Kiew), 2,6 Mio Einwohner

Staatssprache: Ukrainisch, seit 2003 Russisch als Minderheitensprache

Präsident:       Leonid Kutschma (seit Juli 1994)

Premierminister:    Viktor Janukowitsch (seit November 2002)

Parlamentsvorsitzender:  Wolodymyr Lytwyn (seit Mai 2002)

Außenminister:  Kostjantyn Hryschtschenko (seit September 2003).

Siehe auch die Internetseiten:

der Botschaft der Ukraine in  Deutschland:  httpp://ww.botschaft-ukraine.de/ 

der Botschaft der Ukraine in Österreich: httpp://www.ukremb.at/

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das seit 16. Juli 1990 unabhängige Land ist das flächenmäßig größte Land Europas. Es erreicht mit über 603.000 km² beinahe die doppelte Größe der Bundesrepublik Deutschland, die über 357.000 km² verfügt. 

Die Ukraine unternimmt seit ihrer Unabhängigkeit am 16. Juli 1990 große Anstrengungen, die insbesondere in wirtschaftlichen Belangen eine Verbesserung der inneren Situation des Landes bringen sollen. Sie öffnet sich weit in Richtung Europa, indem es in allen Bereichen nach europäischem Standard strebt. Einen ersten Höhepunkt konnte dieses Bemühen im vereinbarten und im Jahr 2000 in Kraft getretenen Protokoll zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits, und der Ukraine andererseits, finden. Im Verwaltungs- und Rechtswesen  wird die Angleichung an die EU angestrebt, mit dem Ziele in Zukunft die Mitgliedschaft zu erwerben. Die Ukraine möchte auch Mitglied der WTO und der NATO werden. 

Wesentliche Teile der Wirtschaftskraft des Landes müssen derzeit für die Sanierung der Folgeschäden des Reaktorunfalles in Tschernobyl im Jahre 1986 aufgewendet werden. Die internationale Tschernobyl-Stiftung beabsichtigt im heurigen Jahre 2004 mit westlichen Hilfsgeldern einen neuen Betonmantel um das bereits brüchig gewordenen Unglücksreaktorobjekt zu legen. Wünschen wir dem Vorsitzenden der Stiftung, dem Schweden und ehemaligen UN-Waffeninspektor im Irak, Hans Blix dabei viel Erfolg. 

 

 

 

 

 

 

 

Beglaubigungs-/Legalisierungsbestimmungen :

Die Ukraine ist am 2. April 2003 dem Haager Übereinkommen über die Befreiung der Urkunden von der Beglaubigung/Legalisation beigetreten. Belgien und die Bundesrepublik Deutschland als Signatarstaaten des Übereinkommens haben gegen den Beitritt der Republik Ukraine fristgerecht Einspruch gemäß Artikel 12, Absatz 2 des Übereinkommens erhoben. Belgien hat seinen Einspruch später wieder widerrufen. Gemäß Artikel 12 Absatz 3 tritt der Beitritt der Republik Ukraine gegenüber den Staaten, die gegen den Beitritt keinen Einspruch erhoben haben, am 60. Tage nach der in Absatz 2 genannten Frist in Kraft. Diese Frist ist am 22. Dezember 2003 abgelaufen, sodaß die Ukraine nunmehr Mitgliedsstaat des Übereinkommen geworden ist.

Gemäß Artikel 6 des Übereinkommens hat die Ukraine folgende ukrainische Behörden für die Ausstellung der Apostille für zuständig erklärt: 

1) Das Ministerium für Justiz für gerichtliche und notarielle Urkunden; 

2) Das Ministerium für Unterricht und Wissenschaft

3) in allen anderen Fällen das Ministerium für äuswärtige Angelegenheiten der Ukraine.

Zusammenfassend gilt derzeit folgendes:

Österreich:        Der Beitritt der Ukraine ist gegenüber Österreich mit der Kundmachung im BGBl. Nr. III 4/2004  voll wirksam geworden.  

Deutschland:     In der Bundesrepublik Deutschland erteilen die zuständigen Stellen oder die Rechtsberufe (insbesondere Rechtsanwälte und Notare) bei Rückfragen die erforderlichen Auskünfte. Hinweise für die Vorgehensweise bei deutschen Dokumenten, die in der Ukraine vorzulegen sind, enthält auch die Internetseite der Ukrainischen Botschaft in Berlin: http://www.botschaft-ukraine.de/

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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