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Lieferprogramm
aus eigener, bzw. aus der Entwicklung und Fertigung mit Kooperationsunternehmen (gemäß Angebotsdefinition auch muster- und/oder patentrechtlich geschützte Produkte) bieten wir an:
UNTERNEHMENSBEREICH-SICHERHEITSSYSTEME:
1. Leichtpanzerpaneele oder Formteile für individuellen Bedarf, mit selbsttragender Funktion zur Verwendung als: Durchbruchhemmung: Mit außergewöhnlicher Anpassungsfähigkeit an unterschiedlichste Anforderungen (z. B. auch gegen Angriffe von motorbetriebenen Werkzeugen wie Winkelschleifer etc.) Durchschußhemmung: In verschiedenen Stärken, getestet nach EN 1522-1 FB1 bis FB7 und darüber hinaus speziell für den Hochsicherheitsbereich gegen spezialisierte Scharfschützenangriffe (z. B. 7,62 x 39 AK 47, 7,62 x 51 Nato, "FFV" (Bofors), 7,62 x 54 R Dragunov und 14,5 x 114 mm cyrB32 (Sowjet), Hartkern- Brand-Munition.) Splitterschutz und Detonationshemmung: 2. Sicherheits- und Isolierglasscheiben Für höchste Sicherheitsansprüche (z. B. auch gegen 7,62 x 51 FFV) 3. Fertige Lösungen: In Zusammenarbeit mit spezialisierten Professionisten z. B. Sicherheitstüren Einschübe für Fensterrahmen durchschußhemmende, selbsttragende Wände und Fassaden Sicherheitscontainer, Kassenhäuschen, etc. 3 a. Lagerung von Schieß- und Sprengmittel (Baukomponenten zur sachgemäßen Verwahrung) 3 b. Durchreichen, zugluftfrei, durchschuß- und durchbruchhemmend. 3 c. Werttransporter mit Pfiff und Leichtpanzer- Sonderfahrzeuge auch mit Allradantrieb. Unter Ausnutzung neuester, bereits erfolgreich erprobter Technologie, liefern wir selbsttragende Panzerkarossen ("Hucke-Pack 2000"), welche erhöhte Sicherheit bieten und außergewöhnliche Nutzlasten erlauben. Eine besonders wirtschaftliche Alternative, was die Betriebskosten betrifft. 4. Beratung Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne über den effizienten Einsatz der von uns angebotenen Produkte und Lösungen. Wir bitten um Ihr Verständnis, daß wir dies aufgrund der Fülle der verschiedenen Bedarfsfälle, sowie eingegangener Geheimhaltungsverpflichtungen, nur für Ihren konkreten Bedarfsfall und individuell erledigen können. Bei Verbringung unserer Produkte, oder auch von zugehörigem Know-How in Drittländer, gelten die Regeln der "Dual-Use-Verordnung EG 1334/2000" in der gültigen Fassung (siehe Allgemeine Angebots- und Geschäftsbedingungen Pkt. 2).
Bitte nennen Sie uns Ihr besonderes Interesse durch Ankreuzen der Themen auf diesem Blatt, wir sehen Ihrer Rückantwort mit Interesse entgegen.
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