VORBILD
FRANKREICH oder
Militante Abtreibungsgegner
in Frankreich haben's schwer!
Die französische Gesetzgebung
hat auf das militante Anti-Abtreibungsunwesen von selbsternannten Lebensschützern
a la HLI reagiert und drastische Maßnahmen gegen diese Leute ergriffen.
Es war ja schließlich keine Seltenheit, dass AktivistInnen dieser
religiösen Sekten sogar in die OP's der Kliniken eindrangen, die
Frau vom Gynstuhl zerrten und sich mit Handschellen an diesen Stuhl anhängten,
um jeden weiteren Eingriff zu verhindern.
Der französische Gesetzgeber
hat wegen dieser militanten Attacken das Gesetz zu Gunsten der Frauen
dahingehend verändert:
CODE
DE LA SANTÉ PUBLIQUE
Kapitel
3: Verhinderung des legalen Schwangerschaftsabbruches
Art
2223-1
Jede seit mindestens fünf Jahren ab dem Datum der Vorkommnisse deklarierte
Vereinigung, deren statutarischer Wirkungsbereich die Verteidigung der
Rechte der Frauen auf Empfängnisverhütung und Schwangerschaftsabbruch
erlaubt, kann diese anerkannten Rechte als (Privatkläger oder) Nebenintervenient
gerichtlich geltend machen, sofern es sich um Verstöße gegen
Art L2223-2 oder eine Hinderung, den Versuch einer Hinderung an der Vornahme
eines freiwilligen Schwangerschaftsabbruches oder eine sonstige diesem
vorausgehende Handlung iSd Art L2212-3 bis L2212-8 handelt.
Art.
L2223-2
Das Hindern einer Person einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen
wie auch der Versuch einer Hinderung sowie sonstige dieser vorausgehende
Handlungen iSd Art L2212-3 bis L2212-8 sind mit einer Freiheitsstrafe
bis zu zwei Jahren und einer Geldstrafe bis zu FF 200.000,- bedroht. Inkriminiert
sind:
· das Hindern am Zutritt in eine derartige Einrichtung iSd Art
L2212-2 durch Störungen welcher Art auch immer sowie an der Möglichkeit
sich innerhalb der Einrichtung frei zu bewegen wie auch an den Arbeitsbedingungen
für das ärztliche und nicht-ärztliche Personal;
· die Ausübung von moralischem und psychologischem Druck,
von Drohungen oder jegliche Akte der Einschüchterung gegenüber
dem ärztlichen und nicht-ärztlichem Personal sowie gegenüber
den Patientinnen, die einen freiwilligen Schwangerschaftsabbruch vornehmen
lassen (wollen) bzw nachbetreut werden.
Leider ist Österreich
von derartigen, gesetzlichen Justierungen zum Leidwesen der Frauen meilenweit
entfernt! auch in Wien, wo immerhin eine andere politische Zusammensetzung
im Stadtparlament gegeben ist, fehlt jeglicher Wille, Bannmeilen mit Strafen
zu verhängen. Und so haben die Fanatiker von HLI-JazumLeben freie
Hand für ihre Gewalt vor den Kliniken! Dabei besteht akuter Handlungsbedarf!
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