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VORBILD FRANKREICH oder

Militante Abtreibungsgegner in Frankreich haben's schwer!

Die französische Gesetzgebung hat auf das militante Anti-Abtreibungsunwesen von selbsternannten Lebensschützern a la HLI reagiert und drastische Maßnahmen gegen diese Leute ergriffen. Es war ja schließlich keine Seltenheit, dass AktivistInnen dieser religiösen Sekten sogar in die OP's der Kliniken eindrangen, die Frau vom Gynstuhl zerrten und sich mit Handschellen an diesen Stuhl anhängten, um jeden weiteren Eingriff zu verhindern.

Der französische Gesetzgeber hat wegen dieser militanten Attacken das Gesetz zu Gunsten der Frauen dahingehend verändert:

CODE DE LA SANTÉ PUBLIQUE

Kapitel 3: Verhinderung des legalen Schwangerschaftsabbruches

Art 2223-1
Jede seit mindestens fünf Jahren ab dem Datum der Vorkommnisse deklarierte Vereinigung, deren statutarischer Wirkungsbereich die Verteidigung der Rechte der Frauen auf Empfängnisverhütung und Schwangerschaftsabbruch erlaubt, kann diese anerkannten Rechte als (Privatkläger oder) Nebenintervenient gerichtlich geltend machen, sofern es sich um Verstöße gegen Art L2223-2 oder eine Hinderung, den Versuch einer Hinderung an der Vornahme eines freiwilligen Schwangerschaftsabbruches oder eine sonstige diesem vorausgehende Handlung iSd Art L2212-3 bis L2212-8 handelt.

Art. L2223-2
Das Hindern einer Person einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen wie auch der Versuch einer Hinderung sowie sonstige dieser vorausgehende Handlungen iSd Art L2212-3 bis L2212-8 sind mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren und einer Geldstrafe bis zu FF 200.000,- bedroht. Inkriminiert sind:
· das Hindern am Zutritt in eine derartige Einrichtung iSd Art L2212-2 durch Störungen welcher Art auch immer sowie an der Möglichkeit sich innerhalb der Einrichtung frei zu bewegen wie auch an den Arbeitsbedingungen für das ärztliche und nicht-ärztliche Personal;
· die Ausübung von moralischem und psychologischem Druck, von Drohungen oder jegliche Akte der Einschüchterung gegenüber dem ärztlichen und nicht-ärztlichem Personal sowie gegenüber den Patientinnen, die einen freiwilligen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen (wollen) bzw nachbetreut werden.


Leider ist Österreich von derartigen, gesetzlichen Justierungen zum Leidwesen der Frauen meilenweit entfernt! auch in Wien, wo immerhin eine andere politische Zusammensetzung im Stadtparlament gegeben ist, fehlt jeglicher Wille, Bannmeilen mit Strafen zu verhängen. Und so haben die Fanatiker von HLI-JazumLeben freie Hand für ihre Gewalt vor den Kliniken! Dabei besteht akuter Handlungsbedarf!

 

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