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BRIEF an die Gesundheitsbehörde
Mag. Dietmar Fischer,
1020 Wien, Taborstr 11a / 6
Eigentümer der Lokalität in der die KA Lucina untergebracht ist.
Tel. 01 - 218 20 33 Fax: +15; E-mail: dietmar.fischer@chello.at
Wien, 10.9.2003
An die
MA 15 - Gesundheitswesen
z.H. Frau Mag. K*)
betrifft: Sperre der KA Lucina (1020 Wien, Gr. Sperlg.33/1-3) wegen Konkurs und wegen
Wr. KAG, Teil B, 34,Abs.2
"Die Bewilligung zur Errichtung einer KA... darf nur erteilt werden, wenn
d) gegen den Bewerber (in diesem Fall Frau Th. Beham) keine Bedenken bestehen"
§9,Abs b) "Die Sperre einer KA oder einer Teilbereiches derselben ist von der Wr. LR anzuordnen, ...b) die Bedingungen oder Auflagen eines Bescheides gemäß §4Abs.2... nicht erfüllt sind und dadurch der gesicherte Betrieb der KA nicht mehr gewährleistet ist."
Sehr geehrte Frau Mag, K.*) vom Gesundheitsressort
MA 15!
Im heutigen Telephonat
habe ich die Mängel und Probleme der KA Lucina mitgeteilt, was ich hiermit
wunschgemäß auch schriftlich per Fax. mache. Ich finde es als Eigentümer
der Wohnung, in der sich Frau Beham mit der MAIRO/jetzt LUCINA KA eingemietet
hat, wichtig, dass Sie als verantwortliche Behörde als erste die Information
erhalten und reagieren können, bevor die Skandale wie bei Lainz/auch zuständig
das Gesundheitsressort) in die Medien kommen.
1.) Konkursantrag wegen Nichtbezahlung der Mieten: Wegen der Nichtbezahlung der laut Mietvertrag vom 3.8.1998 vereinbarten Miete ist die Geschäftsführerin Frau Beham seit dem März 2003 inzwischen 9.25257.22 Euro schuldig.
Da Frau Beham das bereits am alten Standort ebenso gemacht hat wird diese Woche noch der Konkursantrag beim Handelsgericht Wien eingereicht.
2.) Räumungsklage wegen Pacht - und Mietschulden von über 1 Mio. ATS: Aufgrund beobachteter Unregelmäßigkeiten bei der KA Mairo/Lucina (derzeit ist sie seit 2 Wochen geschlossen), habe ich mich bei der früheren Verpächterin Frau Dr. M*) erkundigt. Aus den Unterlagen des BG Donaustadt geht hervor, dass Frau Beham auch an der alten Adresse über 1,2 Mio. S an Pacht/Mietkosten nicht bezahlt hat. BG Akt 23C 1240/96v-41
3.) Veruntreuung ? Weiters konnte ich in Erfahrung bringen, dass Frau Beham dem 1. Primararzt Dr. R*) bzw. dessen Erben noch 300.000 ATS schuldet, die sie in ihrer damaligen Beratungsstelle für Abtreibungen kassiert hat aber dann nicht an die MAIRO KA bzw. Dr.R.*) abgeliefert hat. Frau Dr. M.*) sprach in diesem Zusammenhang von "Veruntreuung". Dr. R*) hat es auch gerichtlich eingeklagt und trotz Urteil zu seinen Gunstehn, noch nicht bekommen.
4.) Arzthonorare nicht bezahlt: Bei den Recherchen habe ich auch von der Inkassofirma Dutter erfahren, dass Frau Beham auch dem letzten Primararzt Dr. A. M*) jahrelang (vom 19.10.96 - 15.5.2003) das Honorar nicht bezahlt hat (Bestätigung der KA Mairo/Beham vom 6. Juni 2000 über Honorarguthaben von 622.200,- ATS). Laut Inkassobüro Dutter sind davon immer noch 490.999.97 ATS bzw. 35.682,36 Euro offen und werden von den Erben Dr. M*) eingefordert.
5.) Beihilfe zur Steuerhinterziehung ? In den Jahren davor (15.1.1993 bis zum Oct. 1996)
war die Tochter Astrid von Dr. M*) als Bürohilfe von Frau Beham bei der MAIRO angestellt und hat sie "an Vaters"-stelle den Gehalt bezogen (Betsätigung von Wirschaftstreuhänder, 1060 , Webgasse 28 vom 23.4.1998 liegt vor). Die Tochter sagt allerdings, dass sie nie dort gearbeitet hat. Ob hier von Seiten von Frau Beham Beihilfe zur Steuerhinterziehung (Dr. M. hätte ja eine hohe Steuerprogression gehabt) vorliegt, hat die Finanzbehörde zu prüfen. Bedenklich im Sinne des Wr.KAG § A,Abs.2/d ist so etwas aber auf jeden Fall.6.) Falsche Bilanzen: In diesem Zusammenhang ist der handschriftliche Brief von Frau Beham, der Geschäftsführerin der KA Mairo/Lucina vom 31.10.2000 an Herrn K. von Bedeutung. (Kopie liegt vor). Dort schreibt Frau Beham wörtlich: "Ich möchte eine handschriftliche Stellungsnahme zur Sache Dr. M. machen! 1.) Leider müssen wir unsere gesamte Buchhaltung von August 1992 - einschließlich Bilanz 1999 in Revision geben weil der Bilanzbuchhalter unseres Steuerberaters jedes Jahr die Bilanz falsche gemacht hat...
7.) Nichtversteuerung der Arzthonorare ? Des öfteren ist auch beobachtet worden, dass die Abtreibungsärzte (Gynäkologen und Anästhesisten) direkt Bargeld (einige "blaue Tausender") noch beim weggehen in die Geldtasche gesteckt haben. Es ist zu befürchten, dass es auch hier oft nicht zur Meldung ans Finanzamt bzw. zur richtigen Versteuerung gekommen ist. Eine Liste der Ärzte durch das gerichtl. Kündigungsverfahren vor.
Wegen des Verdachtes der Steuerunterschlagung bzw. - hinterziehung wird diese Liste der in der Lucina arbeitenden Ärzte an die Finanzbehörde zur Überprüfung und Ermittlung übersendet.8.) Sicherheitsrisiko: Laut § 15 WrKAG hat jede KA einen technischen Sicherheitsbeauftragen zu melden. Bereits seit Monaten sit Herr Eugen Sch. nicht mehr in der KA Lucina tätig. Somit gigt es keinen Sicherheitsbeauftragten mehr und auch die im Bescheid der Wr. LR vom 17.12.1999 vorgeschriebenen technischen Überprüfungen
Punkt 12) elektrische Anlagen (alle 2 Jahre),
Punkt 13) medizinische techn. Geräte
Punkt 16) Sterilisator
Punkt 17) Lüftungsanlagen (alle 3 Jahre)
haben laut Ausstatterfirma nicht stattgefunden.
9.) Häufiger Verstoß gegen Punkt 14 des Bescheides:
Laut obigem Genehmigungs-Bescheid der Wr. LR vom 17.12.1999 Punkt 14.) Seit 4 hat "Während der Behandlungszeiten (Öffnungszeiten des Abulatoriums) zumindest ein Facharzt für Frauenheilkunde und Anästhesie sowie eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson anwesend zu sein.a) in den letzten Monaten wird die "Klinik" von der Putzfrau und deren Mann "betrieben". d.h. in der Früh geöffnet etc. Die 2 Abtreibungsärzte (Gyn u. Anästh.) kommen am frühen Nachmittag für maximal je nach Anzahl der Pat. für ½ bis längstens 2 Stunden. Lange danach, wenn die Ärzte die KA verlassen haben (oft Stunden danach) verlassen die Patientinnen die KA. Eine "Leihkrankenschwester" kommt nur ab und zu.
b) Bedenklicher Zustand der Leiterin ? Schon lange (mind. 1 - 2 Monate) ist die Geschäftsführerin Frau Beham in der KA nicht mehr gesehen worden. Wie aus verschiedenen Andeutungen zu entnehmen ist, dürfte sie in psychischer/psychiatrischer Behandlung sein (?), da sie an "Verfolgungswahn" leidet.
Mehrmals hat Frau Beham verschiedenste Leute des Mordanschlages (mit Giftgas etc.) beschuldigt, doch die polizeilichen Ermittlungen haben noch nie irgend einen leisen Verdacht bestätigen können. Laut Mitteilungen von Frau Dr. M. (der Betreiberin der alten Mairo Klinik) soll sich Frau Beham mehrmals über Mordanschläge durch ihren Lebensgefährten Herrn Eugen Sch... beschwert haben; derzeit sollen laut ihren Anzeigen bereits mehrmals Giftgasanschläge von der Wohnung darüber (Sperlgasse 33/4) gemacht worden sein.
Ev.Zeugen: Polizei, Dr. I.M., Hr. Eugen Sch..., Mag. D. Fischer
Wiener KAG § 9 Abs.b: Sollten sich diese
Bedenken erhärten, so wäre es für die MA 15 als Gesundheitsbehörde
höchst an der Zeit, zu handeln, da ja hier nach § 9/b des Wr. KAG
der gesicherte Betrieb der Krankenanstalt offensichtlich nicht mehr gegeben
ist und durch die Gefährdung die Gesundheit der Patienten auf dem Spiel
steht.
Angesichts dieser vielfältigen Missstände und des totalen finanziellen Missmanagements ist es höchst an der Zeit, dass die zuständigen Behörden tatig werden, bevor noch Patienten zu Schaden kommen. Die im Raum stehenden Vorwürfe des Verdachtes der "Veruntreuung", des Verdachtes "der Beihilfe zur Steuerhinterziehung", des Verdachtes der "Bilanzfälschungen", des Verdachts "der Nichtversteuerung der Arzthonorare" und der Verstöße gegen den Genehmigungsbescheid (Pkt. 12 - 17) müssen bei der Beurteilung ob es "Bedenken gegen Frau Beham als leitende Person der Krankenanstalt" gibt besonders in Bedacht gezogen werden. Ebenso sollte von behördenwegen geprüft werden, ob so ein "Verfolgungswahn" mit dauernden Mordanschlägen nicht von vornherein eine Krankehausleitung ausschließt. Die Behörde dürfte ja leicht in die Krankengeschichte Einblick nehmen können.
Im Urteil des BG Donaustadt schreibt der Richter im Urteil auf
S.30 "Die Geschäftsführerin hatte die kaufmännische
Belange nicht im Griff", Seite 31 "Frau Beham gelang
es nicht, ihre Buchhaltung in Ordnung zu bringen" u.v.m.
Bereits am 18.10.1993 gab es den 1. Konkurs der Mairo KA unter Frau Beham (HNC
764/93).
Maßnahmen durch die MA 15 und die Finanzbehörde
und HG sind jetzt dringend notwendig: Es wird einer eigenen Untersuchung
bedürfen, warum trotz all dieser offensichtlich, bekannten Probleme, Frau
Beham die Genehmigung am 17.12.1999 bekommen hat und diese Bedenken gegen sie"
überhaupt nicht erwähnt bzw. untersucht worden sind.
Trotz negativer Stellungsnahmen aller im Genehmigungsverfahren invilvierter
Institutionen, Kassen und Arzte hat offensichtlich eine "wichtige"
Person in der MA 15 einen positiven Genehmigungsbescheid ausgestellt, die seither
nicht mehr in diesem Verantwortungsbereich arbeitet.
Aber das ist vergangen, jetzt müssen die anstehenden Probleme daraus professionell
gelöst werden.
Konkurs wegen hohen Aussenständen: Auf
jeden Fall haben jetzt mehrere Firmen und Personen hohe Geldbeträge offen,
von denen sie im Konkursverfahren nur einen Minimalteil zurückbekommen
werden.
Allein beim KSV sind laut Auskunft vom 9.9.2003 haben sie den Auftrag 40.575,01
Euro per Klage und Exekution einzutreiben. (= 558.324,31 ATS). Mit
den Forderungen von Dr. M.*) 35.682,36 Euro (490.999,97 ATS)
von den Erben Dr. R.*) 21.801,85 Euro (300.000,- ATS) und den
offenen Mieten an Mag. Fischer 9.257,22 Euro (127.382,12 ATS)
sind allein die bisher bekannten Aussenstände weit über
1,4 Mio. ATS bzw. 107.316,44 Euro. Dazu kommen
noch die Bankkredite u.v.m.
Aufgrund er neuen Konkurrenzsituation mit den "Billigabtreibungen in den Wiener Spitäler" um 274 Euro seit 1. Jän. 2003 und der neuen Abtreibungsklinik "Gynmed" von Dr. Fiala am Westbahnhof wird sich die wirtschaftliche Situation der KA Lucina nochmals drastisch verschlimmern, weshalb ein Konkurs auch wenn all die anderen Bedenken gelöst werden könnten, unaufhaltbar sein.
Gerne stehe ich für weitere Anfragen zur Verfügung.
Ich hoffe, dass durch die sofortige und rechtzeitige Information auch von der MA 15 als zuständige Behörde der "mediale Schaden" im Interesse des Gesundheitswesens in Wien und Österreich durch die sofortige Untersuchung und entsprechende Maßnahmen sietens der MA 15, der Finanzbehörde etc. noch rechtzeitig begrenzt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Hochachtungsvoll