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Durch einen Wandel der Rechtsordnung wurde die Verfolgung von Zauberei
durch Privatanzeige vereinfacht. Der Übergang zum System der
behördlichen Ermittlung und Offizialklage in der Frühen
Neuzeit schuf Voraussetzungen für Massenverfahren. Durch die
Änderung des Beweisverfahrens (Ende des 15.Jdts) waren die
Angeklagten ganz und gar der Willkür des Richters und der der
Zeugen ausgeliefert.Das Inquisitionsverfahren selbst bezeichnet
im Römischen Recht ein Verfahren, in dem der Richter nicht
erst aufgrund einer Anklage (Akkusationsverfahren) tätig wird,
sondern selbst ermittelt (inquirere). Da Hexerei außerdem
als Ausnahmeverbrechen galt, durften auch anonymen Hinweisen nachgegangen
werden, was der Willkür Tor und Tür öffnete. Mit
der Einführung dieses neuen Gerichtsverfahrens begann auch
die Hexenverfolgung.
Fast alle Hexenprozesse wurden vor weltlichen Gerichten geführt.
Allerdings hatten katholische Theologen die dämonologische
Hexenlehre (z.B. Schadenszauber) entwickelt - die Kirche hatte den
Nährboden für den Hexenwahn gelegt, die Prozesse selbst
aber recht schnell an die weltlichen Gerichte abgegeben. So wurden
die Hexenprozesse zu Strafverfahren gemischter Zuständigkeit
kirchlicher und weltlicher Gewalten. Die örtlichen Gerichtsbarkeiten
waren das weltliche Vollzugsorgan, während die kirchlich beeinflussten
juristischen Fakultäten die jeweiligen Rechtsgutachten erstellten.
Bei Hexenprozessen stand - im Gegensatz zum Ketzerprozess
- das Todesurteil im voraus fest. Der übliche Verlauf war:
Denunziert, verhaftet, gefoltert, verbrannt. Es wurde auch empfohlen,
Kinder durch "geschickte Behandlung" zu Aussagen gegen
ihre Mütter zu bringen. Weil Kinder sehr empfindlich auf die
Folter reagierten, wurde es zur Regel, sie unverzüglich und
ohne vorherige Wartezeit zu foltern. Derartige hervorgelockte Aussagen
von Kindern (und das bedeutete Kinder unter zehn Jahren) wurden
von der Inquisition ohne weiters anerkannt. So konnten ihre Mütter
in Inquisitionsprozessen auf diese Weise der Hexerei überführt
und ermordet werden. Die Gesetze der Hexenverfolgung erlaubten keine
Widerruf des Geständnisses nach der Folter. Diejenigen, die
versuchten, ihre Bekenntnisse zu widerrufen, wurden wiederum in
die Folterkammer gebracht und erneut gefoltert; zum einen, um sie
von ihrem Widerruf zu reinigen und zum anderen, um ihnen erneut
ein "wahres Geständnis" abzupressen. Der Grundsatz
der Inquisitoren war, so lange mit der Folter fortzufahren, bis
das Opfer viele "Komplizen" genannt hatte; diese wurden
dann ebenfalls verhaftet und gefoltert, bis weitere Namen genannt
wurden. Das Gericht musste nicht die Schuld der Angeklagten beweisen,
vielmehr mussten die Angeklagten ihre Unschuld beweisen. Der Gebrauch
der Folter machte jeden Beweis der Unschuld unmöglich. Schweigen
galt übrigens ebenfalls als Geständnis: es gab kein Entrinnen.Vielfach
projizierten die Vertreter der Kirche dabei ihre eigenen unterdrückten
und deformierten sexuellen Bedürfnisse auf die angeklagten
Frauen und ließen diesen Bedürfnissen im Rahmen eines
grenzenlosen Sadismus während der Folterungen freien Lauf.
Für eine Behörde war ein Hexenprozess der beste und
schnellste Weg, Geld zu verdienen. Die Obrigkeit hatte also handfeste
materielle Interessen: Laut Gesetz fiel ihr der ganze Besitz der
als Hexen Hingerichtete zu. Vor allem waren es reiche und alleinstehende
Frauen, in erster Linie Witwen, auf die das Auge der gierigen Obrigkeit
fiel. Nach der Hinrichtung einer vermögenden Frau gönnten
sich ihre Richter ein üppiges Mahl auf Kosten des Opfers. Oft
wurde das Geld eines Angeklagten schon vor dessen Verbrennung ausgegeben.
Für die meist erheblichen Prozesskosten und Exekutionskosten
musste die Hingerichtete mit ihrer Hinterlassenschaft selbst aufkommen,
berechnet wurde dabei oft sogar auch das Feuerholz.
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die Hexen?
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