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die tanzende Göttin
Sonne INQUISITIONSVERFAHREN Sonne
die tanzende Göttin

Durch einen Wandel der Rechtsordnung wurde die Verfolgung von Zauberei durch Privatanzeige vereinfacht. Der Übergang zum System der behördlichen Ermittlung und Offizialklage in der Frühen Neuzeit schuf Voraussetzungen für Massenverfahren. Durch die Änderung des Beweisverfahrens (Ende des 15.Jdts) waren die Angeklagten ganz und gar der Willkür des Richters und der der Zeugen ausgeliefert.Das Inquisitionsverfahren selbst bezeichnet im Römischen Recht ein Verfahren, in dem der Richter nicht erst aufgrund einer Anklage (Akkusationsverfahren) tätig wird, sondern selbst ermittelt (inquirere). Da Hexerei außerdem als Ausnahmeverbrechen galt, durften auch anonymen Hinweisen nachgegangen werden, was der Willkür Tor und Tür öffnete. Mit der Einführung dieses neuen Gerichtsverfahrens begann auch die Hexenverfolgung.

Fast alle Hexenprozesse wurden vor weltlichen Gerichten geführt. Allerdings hatten katholische Theologen die dämonologische Hexenlehre (z.B. Schadenszauber) entwickelt - die Kirche hatte den Nährboden für den Hexenwahn gelegt, die Prozesse selbst aber recht schnell an die weltlichen Gerichte abgegeben. So wurden die Hexenprozesse zu Strafverfahren gemischter Zuständigkeit kirchlicher und weltlicher Gewalten. Die örtlichen Gerichtsbarkeiten waren das weltliche Vollzugsorgan, während die kirchlich beeinflussten juristischen Fakultäten die jeweiligen Rechtsgutachten erstellten.

Bei Hexenprozessen stand - im Gegensatz zum Ketzerprozess - das Todesurteil im voraus fest. Der übliche Verlauf war: Denunziert, verhaftet, gefoltert, verbrannt. Es wurde auch empfohlen, Kinder durch "geschickte Behandlung" zu Aussagen gegen ihre Mütter zu bringen. Weil Kinder sehr empfindlich auf die Folter reagierten, wurde es zur Regel, sie unverzüglich und ohne vorherige Wartezeit zu foltern. Derartige hervorgelockte Aussagen von Kindern (und das bedeutete Kinder unter zehn Jahren) wurden von der Inquisition ohne weiters anerkannt. So konnten ihre Mütter in Inquisitionsprozessen auf diese Weise der Hexerei überführt und ermordet werden. Die Gesetze der Hexenverfolgung erlaubten keine Widerruf des Geständnisses nach der Folter. Diejenigen, die versuchten, ihre Bekenntnisse zu widerrufen, wurden wiederum in die Folterkammer gebracht und erneut gefoltert; zum einen, um sie von ihrem Widerruf zu reinigen und zum anderen, um ihnen erneut ein "wahres Geständnis" abzupressen. Der Grundsatz der Inquisitoren war, so lange mit der Folter fortzufahren, bis das Opfer viele "Komplizen" genannt hatte; diese wurden dann ebenfalls verhaftet und gefoltert, bis weitere Namen genannt wurden. Das Gericht musste nicht die Schuld der Angeklagten beweisen, vielmehr mussten die Angeklagten ihre Unschuld beweisen. Der Gebrauch der Folter machte jeden Beweis der Unschuld unmöglich. Schweigen galt übrigens ebenfalls als Geständnis: es gab kein Entrinnen.Vielfach projizierten die Vertreter der Kirche dabei ihre eigenen unterdrückten und deformierten sexuellen Bedürfnisse auf die angeklagten Frauen und ließen diesen Bedürfnissen im Rahmen eines grenzenlosen Sadismus während der Folterungen freien Lauf.

Für eine Behörde war ein Hexenprozess der beste und schnellste Weg, Geld zu verdienen. Die Obrigkeit hatte also handfeste materielle Interessen: Laut Gesetz fiel ihr der ganze Besitz der als Hexen Hingerichtete zu. Vor allem waren es reiche und alleinstehende Frauen, in erster Linie Witwen, auf die das Auge der gierigen Obrigkeit fiel. Nach der Hinrichtung einer vermögenden Frau gönnten sich ihre Richter ein üppiges Mahl auf Kosten des Opfers. Oft wurde das Geld eines Angeklagten schon vor dessen Verbrennung ausgegeben. Für die meist erheblichen Prozesskosten und Exekutionskosten musste die Hingerichtete mit ihrer Hinterlassenschaft selbst aufkommen, berechnet wurde dabei oft sogar auch das Feuerholz.

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