F R I E D H O F S -     U N D    N U T Z U N G S O R D N U N G


K A T H .    T S C H E C H I S C H E R
G E M E I N D E F R I E D H 0 F

AM  WIENER  ZENTRALFRIEDHOF,  GRUPPE  140,  REIHE  2  BIS  5,

GÜLTIG  AB 
MÄRZ  2010

1. Die Obsorge der Klosteranlage des III. Ordens des heiligen Franziskus im Friedhof Wiener Zentral wird von der „Kath. Mission für Tschechen" durchgeführt. Seit 1. Jänner 2008 ist der Rechtsträger dieser Bestattungsanlage die „Friedhöfe Wien GmbH“ (Teil der Wiener Stadtwerke Holding AG).

2. Für diese "Tschechische Abteilung im Wiener Zentralfriedhof“ gilt und maßgebend ist die Bestattungsanlagenordnung der Friedhöfe Wien GmbH – jeweils in der aktuellen Fassung.

3. Die Gräber sind mit kleinen Zementkreuzen und Grablaternen und Tafeln, die den Namen der im Grabe Ruhenden tragen, versehen. Die damit verbundenen Kosten tragen die Grabbenützer und sind im vorhinein zu entrichten.

4. Die Errichtung anderer Grabmäler, Kreuze oder Tafeln, welche die Symmetrie stören würden, ist nicht gestattet, höchstens, dass hiezu aus besonderen Gründen die Friedhofsverwaltung Zustimmung erteilt.

5. Die Grabpflege (Grassamen streuen, Rasen schneiden, gießen und putzen von zirka Mitte März bis Ende Oktober) übernimmt ein Personal, das von der „Kath. Mission für Tschechen“ beauftragt ist.. Die besonderen Wünsche (Blumen, Dekoration) sind auf eigene Möglichkeiten belassen.

6. Zur dauernden Erhaltung der gesamten Tschechischen Abteilung im Wiener Zentralfriedhof und so auch zur ganzjährlichen Grabpflege trägt jeder Benützer eines Grabes durch eine jährliche Spende bei.

7. Gräber auf den Wiener Friedhöfen kann man nicht kaufen. Man erwirbt ein Nutzungsrecht (laut Friedhofsordnung eigentlich "Benützungsrecht") für einen bestimmten Zeitraum, wobei die Möglichkeit besteht, die Nutzungsdauer zu verlängern.

8. Ziel dieser Regelung ist es, Andenken an die Verstorbenen in Ehren zu halten und die Gräber in ihrer Bedeutung als Zeugen der Geschichte und der kulturellen Eigenart der tschechischen Volksgruppe in Wien auch für die Zukunft zu erhalten.


Schließlich werden Sie ersucht, die Spende für das Jahr 2010 mittels beiliegendem Zahlschein bis längstens 
24. Mai 2010
zur Einzahlung zu bringen.


Für all Ihre Hilfe, Unterstützung und Treue sage ich Ihnen ein aufrichtiges VERGELT'S GOTT.

P. Dr. Jan Horák, SDB

Bitte zu beachten :  

Im Falle einer Beerdigung werden Sie zu einem persönlichen Gespräch  dringend  gebeten.

Tel.: (0664) 406 55 41,   Fax: (01) 711 84 112,   E-mail:  jan.horak@donbosco.at