1.
Die Obsorge der Klosteranlage des III. Ordens des heiligen Franziskus im
Friedhof Wiener Zentral wird von der „Kath. Mission für Tschechen"
durchgeführt. Seit 1. Jänner 2008 ist der Rechtsträger dieser
Bestattungsanlage die „Friedhöfe
Wien GmbH“
(Teil der Wiener Stadtwerke Holding AG).
2.
Für diese "Tschechische Abteilung im Wiener Zentralfriedhof“ gilt
und maßgebend ist die Bestattungsanlagenordnung
der Friedhöfe Wien GmbH – jeweils in der aktuellen Fassung.
3.
Die Gräber sind mit kleinen Zementkreuzen und Grablaternen und Tafeln,
die den Namen der im Grabe Ruhenden tragen, versehen. Die damit
verbundenen Kosten tragen die Grabbenützer und sind im vorhinein zu
entrichten.
4.
Die Errichtung anderer Grabmäler, Kreuze oder Tafeln, welche die
Symmetrie stören würden, ist nicht gestattet, höchstens, dass hiezu aus
besonderen Gründen die Friedhofsverwaltung Zustimmung erteilt.
5.
Die Grabpflege (Grassamen streuen, Rasen schneiden, gießen und putzen von
zirka Mitte März bis Ende Oktober) übernimmt ein Personal, das von der
„Kath. Mission für Tschechen“ beauftragt ist.. Die besonderen
Wünsche (Blumen, Dekoration) sind auf eigene Möglichkeiten belassen.
6.
Zur dauernden Erhaltung der gesamten Tschechischen Abteilung im
Wiener Zentralfriedhof und so auch zur ganzjährlichen Grabpflege
trägt jeder Benützer eines Grabes durch eine jährliche Spende bei.
7.
Gräber auf den Wiener
Friedhöfen kann man nicht kaufen. Man erwirbt ein Nutzungsrecht (laut
Friedhofsordnung eigentlich "Benützungsrecht") für
einen bestimmten Zeitraum, wobei die Möglichkeit besteht, die
Nutzungsdauer zu verlängern.
8.
Ziel dieser Regelung ist es, Andenken an die Verstorbenen in Ehren zu
halten und die Gräber in ihrer Bedeutung als Zeugen der Geschichte und
der kulturellen Eigenart der tschechischen Volksgruppe in
Wien auch für die Zukunft zu erhalten.