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Verkehrsampeln in Wien - sinnvoll oder unnötig?

Ampel über Sackgasse

Ampeln allgemein - sinnvoll oder unnötig?


Verkehrsampel in der Hütteldorfer StraßeAmpeln (amtlich bzw. offiziell in Österreich "Verkehrslichtsignalanlagen", kurz VLSA) sind eine Möglichkeit, um an stark frequentierten Kreuzungen durch kurzes, wechselweises Anhalten des Verkehrs für einen reibungslosen und sicheren Verkehrsablauf zu sorgen.

Es ist aber lange nicht jede Kreuzung so stark frequentiert, dass unbedingt eine Ampel nötig wäre. Stattdessen reichen auch Verkehrszeichen oder andere bauliche Maßnahmen, oder in Nebenstraßen auch nur der allgemeine Rechtsvorrang. Leider scheint es aber reine Behördenwillkür zu sein, an welcher Kreuzung jetzt eine Ampel installiert ist und an welcher nicht. Als Grund wird manchmal auch "auf Wunsch der Bevölkerung" angegeben - welche Teile der Bevölkerung wie genau befragt wurden, wäre dann interessant.

Erfahrungsgemäß bricht zum Beispiel entlang des Wiener Gürtels bald der Verkehr zusammen, wenn einmal eine Ampel ausfällt. In Wien scheint es aber den Trend zu geben, auch an vielen unproblematischen Kreuzungen laufend neue Ampelanlagen zu errichten, die dann als bestmögliches Mittel zur Verkehrsregelung gesehen werden. Somit kommt es oft vor, dass man bei der Einmündung von Nebenstraßen oder auch bei der Kreuzung zweier schwach frequentierter Straßen bei Rotlicht warten muss, obwohl weit und breit nichts kommt, oder höchstens ein paar Fahrzeuge, die auch so bei einem Nachrang- (Vorrang geben) oder Stop-Zeichen den Querverkehr abwarten hätten können. Außerdem sind die Umlauf- und somit auch die Rot-Zeiten oft recht lang eingestellt, laut einer Richtlinie sollte ein kompletter Umlauf möglichst 75 Sekunden dauern, in der Praxis dauert ein solcher aber oft viel länger. Außerdem geht selbst bei schwach frequentierten, übersichtlichen Kreuzungen der Trend dazu, auch noch eigene Abbiegephasen zu schalten.

Zu Fuß darf ein nicht durch eine Ampel geregelter Zebrastreifen immer überquert werden - alle Fahrzeuge (außer Schienenfahrzeuge) sind seit einer StVO-Novelle im Jahr 1994 automatisch wartepflichtig. Dies funktioniert in der Praxis auf geeigneten Straßen oft recht gut, wenn jemand nicht gerade plötzlich auf die Fahrbahn springt. Besonders geeignet dürfte eine Straße sein, wenn sie keinen autobahnänlichen Charakter hat, 
nur ein Fahrstreifen pro Fahrtrichtung vorhanden ist, das tatsächliche Geschwindigkeitsniveau unter 50 km/h liegt und die Stelle ausreichend gut sichtbar und auffällig gekennzeichnet ist. Diese Kriterien entsprechen in etwa auch den offiziellen Richtlinien. Auch die Fahrzeuge auf der Fahrbahn müssen nur kurz anhalten, wenn gerade jemand hinübergehen will. Bei einer Ampel müssen hingegen alle warten, bis es Grün wird.

Genauso wie es Ampeln auf kaum frequentierten Kreuzungen gibt, so gibt es leider auch ungeregelte Übergänge auf wenig geeigneten Straßen mit Schnellstraßen-artigem Verkehr (z.B. Pfenniggeldgasse, Flötzersteig), wo ein Auffahrunfall oder ein Überholen nicht allzu verwunderlich wäre, wenn doch einmal jemand stehenbleibt. Derartige kontraproduktive Zebrastreifen also nach Möglichkeit meiden - es kann dann besser sein, die Fahrbahn an einer anderen Stelle zu überqueren, sobald sie frei ist. Früher gab es sogar ungeregelte "Schutzwege" über Fahrbahnen mit 2 Fahrstreifen pro Richtung und erlaubten 70 km/h (z.B. Straßenzug B 3 im Bereich von Aspern, Donaustadtstraße), also quasi über eine Autobahn, während man gleichzeitig in kleinen Nebengassen durch Ampeln belästigt wurde.

Wer sich erdreistet, bei einer roten Ampel doch weiterzugehen oder zu -fahren, kann Ärger mit der Polizei bekommen, auch wenn niemand gefährdet wurde. Deren Bedienstete könnten ja schließlich selbst Ärger bekommen, wenn sie "wegschauen". Auch wenn man sich vergewissert hat, dass die Kreuzung frei ist, ist prinzipiell keine Straffreiheit vorgesehen.


Betroffen sind alle - nicht nur der Autoverkehr, sondern auch alle, die zu Fuß oder mit Linienbussen, Straßenbahn oder dem Fahrrad unterwegs sind, letzlich aber auch die Wohnbevölkerung. Ampeln, die wie oft offiziell angegeben den Autoverkehr einschränken und gleichzeitig andere Fortbewegungsarten fördern sollen, sind auch eher die Ausnahme, häufig wird einfach nur ein Stau erzeugt, von dem niemand wirklich etwas hat. Die Regel ist dagegen eher, mit dem Argument der Verkehrssicherheit sämtliche Fortbewegungsmittel inklusive dem zu Fuß gehen durch unangemessene, kontraproduktive Ampeln zu behindern.

Interessant ist auch der § 56 Abs. (3) der StVO - "Solange es die Verkehrsverhältnisse nicht erfordern, kann von einer Regelung des Verkehrs durch Lichtzeichen bei den in Abs. 2 genannten Schutzwegen Abstand genommen werden. In diesem Falle ist der Schutzweg mit blinkendem gelbem Licht (§ 38 Abs. 3) oder mit dem Hinweiszeichen nach § 53 Z. 2a ("Kennzeichnung eines Schutzweges") zu kennzeichnen." Man kann also nicht nur durch Gehen bei Rot die StVO verletzen, auch die Behörden nehmen diese offenbar nicht so genau und reden sich wohl auf die "kann"-Bestimmung aus.



Unnötige, überdimensionierte oder falsch eingestellte Ampelanlagen haben jedenfalls eine Reihe von Nachteilen:

Drohende Strafen:

Gelb Rot
Zu Fuß ? ? (*)
Fahrrad 21 Euro 36 Euro
PKW ? 70 Euro

(*) in Deutschland angeblich 5 Euro, in Wien ein bekannter Fall von 70 Euro nach einer (selten üblichen) Anzeige

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Ein "Organmandat" oder eine "Anonymverfügung" ist üblich, es besteht aber kein Rechtsanspruch darauf, und es können auch höhere Strafen verhängt werden. Nach der Bezahlung dieser Strafe ist diese erledigt und scheint nirgends mehr auf, es handelt sich außerdem auch nur um eine "Verwaltungsübertretung" und nicht um eine gerichtlich strafbare Straftat. Sollte jemand behindert oder gefährdet werden oder gar ein Unfall passieren, kann dies aber möglicherweise auch mehr Folgen als die Zahlung der genannte Geldbeträge haben.


Sollte man der Meinung sein, dass es Grün war, die Polizei aber der, dass es Gelb war usw., ist es zwar möglich, sich anzeigen zu lassen und später Einspruch zu erheben, in der Praxis dürfte das aber ohne gute Rechtsvertretung und Zeugen wenig bringen.

Wenn ein Fahrbahnteiler (Schutzinsel) vorhanden ist und es (wie oft der Fall) während dem Gehen über die Fahrbahn rot wird, selber wenn man diese zu Beginn der Grünphase betreten hat, so kann das laut § 76 (3) StVO ebenfalls Ärger bedeuten ("...sich diese Zeichen jedoch ändern, während sich die Fußgänger auf der Straße befinden, so dürfen sie die Überquerung der Fahrbahn fortsetzen, bei Vorhandensein einer Schutzinsel jedoch nur bis zu
dieser.").

Möglich ist theoretisch und in Einzelfällen auch praktisch, wegen dem zu langsamen Überqueren einer Fahrbahn belangt zu werden ("nicht in gebotener Eile").


Legale Umgehungsmöglichkeiten


Das Gehen bzw. Fahren über eine Kreuzung bei Grün blinken ist erlaubt, "Grün blinken" ist ein Teil der Grünphase, die ja bekanntlich "Freie Fahrt" oder "Gehen erlaubt" bedeutet. Das Fahren bei Gelb nur, wenn "ein sicheres Anhalten nicht mehr möglich ist" (§ 38 (2) StVO), was dann wohl Auslegungssache ist.  Für die Legalität zählt auch nur die Farbe, die beim Betreten der Fahrbahn angezeigt wurde, springt die Ampel auf Rot, wenn sich jemand bereits auf dieser befindet, dann ist natürlich weiter zu gehen und grundsätzlich nicht umzukehren.


Um die Fahrbahn legal zu Fuß überqueren zu können, muss das entweder bei einem geregelten oder nicht geregelten, gekennzeichneten Übergang geschehen, oder mehr als  25 Meter von einem solchen entfernt (§ 76 (6) StVO), natürlich nur wenn die Fahrbahn gerade frei ist. Auf diese Weise lassen sich also gesetzeskonform rote Ampeln umgehen.

Es ist prinzipiell nicht verboten, mit dem Fahrrad bei einer roten Ampel vor der Haltelinie abzusteigen, dieses auf dem Gehsteig ein paar Meter um die Ecke zu schieben ("wer ein Fahrrad schiebt, gilt als Fußgänger") und dann weiterzufahren - während das rechts abbiegen bei Rot auf der Fahrbahn mit einer Geldstrafe bedroht ist.
 

Alternativen zu Ampeln wären:
(*) Die Stadt Wien gibt z.B. hier sogar zu, dass mit ca. einer Minute Wartezeit zu rechnen ist



Liste von Ampelanlagen, die eher unnötig, überdimensioniert oder schlecht geschaltet sind

Ort (Bezirk, Straße...) Warum? Vorschlag
1, Reichsratsstraße / Stadiongasse Mit einer neuen Straßenbahnstrecke, welche aber nur ein "Betriebsgleis" ist, wurde auch gleich eine neue Ampel miterrichtet, obwohl die Kreuzung mehrere Jahre nur mit gelbem Blinklicht funktionierte - behindert nun sämtlichen Verkehr Gleich wieder abmontieren, oder allenfalls bei Straßenbahnverkehr in der Reichsratsstraße einschalten.
3, Bereich St. Marx / Erdberg / Gasometer ( Modecenterstraße, Erdbergstraße usw.) "Ampelwüste" mit zahlreichen ewig roten und überdimensionierten Ampeln Schaltprogramm ändern, die meisten am besten abbauen und tw. durch Kreisverkehre ersetzen, für die in der Gegend genug Platz sein sollte
6, Mariahilfer Gürtel, Ampel über Gürtel-Verbindungsfahrbahn bei Straßenbahn-Haltestelle (Radweg, Gehweg) Ständig rot, obwohl kein nennenswerter Querverkehr, häufig auch Behinderung der Straßenbahn Ersatzlos entfernen, vorhandene Bodenmarkierungen und Verkehrszeichen sollten ausreichen
6. / 7, Mariahilfer Straße im gesamten (inneren) Verlauf Ohnehin eine Art "Fußgängerzone", ohnehin ständiger Stau, oft kaum Querverkehr Entfernung aller Ampeln bis auf die wirklich unbedingt nötigen, Sperre der inneren Mariahilfer Straße für den Durchzugsverkehr zumindest tagsüber
7, Westbahnstraße / Schottenfeldgasse Kaum nenneswerter Autoverkehr in beiden Straßen Ersatzlos entfernen
10. / 12, Wienerbergstraße zw. Wienerbergbrücke u. Triester Str. Rote Welle, zu viele Ampeln, kaum nenneswerte Querstraßen, Linienbusse werden behindert Einige Ampeln abbauen oder zumindest deren Schaltprogramm überprüfen
10, Triester Straße bei Windtenstraße Zu lange Wartezeit bei Druckknopf-Ampel für Geh- und Radweg Überprüfung der Ampelschaltung, Grünschaltung innerhalb von ca. 10 Sekunden nach Knopfdruck
13, Hietzinger Hauptstraße / St. Veit-Gasse Geringes Verkehrsaufkommen in den Nachtstunden In den verkehrsschwachen Zeiten auf gelb blinken stellen
14, Hauptstraße / Bahnstraße Kein allzu starkes Verkehrsaufkommen und ohnehin 30 km/h-Beschränkung. Zumindest die Regelung des Übergangs über die Bahnstraße (2x, ohnehin meist grün) ist absolut lächerlich. Ampel durch Verkehrszeichen ersetzen und Übergang so wie die anderen ungeregelten gestalten, die ein Stück weiter schon lange bestehen.
14, Hütteldorfer Straße / Ameisgasse / Leyserstraße Ampel über Zebrastreifen wird im Vergleich zur Fahrbahn viel zu früh rot - man kann noch lange problemlos gehen, darf aber nicht Schaltprogramm überarbeiten, scheinbar nur eine Umlaufzeit für die Zebrastreifen, aber mindestens 2 verschiedene für die Fahrbahn je nach Tageszeit
14, Hütteldorfer Straße / Kendlerstraße Kaum Querverkehr, offenbar rote Welle, Straßenbahn wird behindert Ampel ist verzichtbar, da durch Haltestellen-Inseln der Straßenbahn sehr übersichtliche Kreuzung - ein beschilderter Zebrastreifen bei diesen sollte ausreichen. Wird die Anlage angesichts des nahen Sehbehindertenverbandes für notwendig gehalten, dann durch sofort reagierende, aber nicht die Straßenbahn behindernde Druckknopfampel ersetzen.
14, Hütteldorfer Straße / Ameisbachzeile Kaum Querverkehr, Straßenbahn wird behindert, nur wegen nicht übermäßig stark frequentierter Garagenausfahrt errichtet Entfernung der Ampel, Rückbau der Ameisbachzeile auf 1 Fahrstreifen pro Richtung
14, Hadikgasse bei Kefergasse / Preindlsteg Druckknopfampel wird auch nach längerer Wartezeit nicht grün Entfernung der Ampel, da man hier genausogut warten kann, bis die Kolonne in der Hadikgasse durchgefahren ist - funktioniert auch so am anderen Ende des Steges bei Hietzinger Kai
14, Linzer Straße / Zehetnergasse Zu lange Rot, besonders bei Nacht nur geringes Verkehrsaufkommen, Linienbus und ev. Straßenbahn wird behindert Gelb blinken während der Nachtstunden (funktioniert bestens bei Hütteldorfer Straße / Zehetnergasse), Änderung der Umlaufzeiten
14, Linzer Straße / Ameisgasse Wartepflicht bei Abbiegen von Ameisbrücke nach links in die Linzer Straße, auch wenn kein Gegenverkehr Ersatz der vollständigen "Abbiege-Ampel" durch einen grünen Abbiege-Pfeil - wer es weiß, umfährt die Ampel ohnehin durch geradeaus fahren und dann links durch das letzte Stück der Goldschlaggasse
14, Flötzersteig / Waidhausenstraße Geringer Querverkehr, Linienbus wird behindert Reduzierung auf innerhalb von 10 Sekunden reagierende Druckknopf-Ampel über Flötzersteig
14, Penzinger Straße / Einwanggasse Geringes Verkehrsaufkommen in den Nachtstunden In den verkehrsschwachen Zeiten auf gelb blinken stellen
14. / 15. Hütteldorfer Straße / Schanzstraße (Abbiegespur) Verkehrsaufkommen hält sich in Grenzen, nur ein Fahrstreifen Ampel durch gelbes Blinklicht, beschilderten Zebrastreifen und mit Linienbus befahrbarer Fahrbahnschwelle ersetzen
15, Linke Wienzeile / Lobkowitzbrücke / U4-Center (Radweg) Fast immer Rotlicht wegen KFZ-Abbiegespur Änderung der Ampelphasen, da jetzt auf Radweg immer Rot - oder Ampel durch Stop-Tafel und Fahrbahnschwelle ersetzen (wäre realitätsnah).
15, Hütteldorfer Straße bei Stadthalle Praktisch nie Querverkehr, nur wegen Garagenausfahrt errichtet Betrieb nur bei Veranstaltungen in der Stadthalle bzw. starkem Ein- und Ausfahrtsverkehr bei der Garage
15, Hütteldorfer Straße / Wurmsergasse 2007 wurde eine komplette Ampel errichtet, obwohl schon ein ausreichender, gut funktionierender Zebrastreifen vorhanden - Querverkehr aus Wurmsergasse gegen Null, Behinderung von Straßenbahn und Linienbus möglich Ampel wieder entfernen (das Abbiegeverbot bei der Gelegenheit auch gleich), einen der Zebrastreifen über die Hütteldorfer Straße auffällig kennzeichnen (vertretbar, da noch im Nahbereich der Straßenbahn-Haltestelle und lange Zeit gut funktionierend), anderen entfernen. Zumindest Entfernung der Ampelregelung der Wurmsergasse.
15. / 16, Gablenzgasse / Panikengasse
Geringer Querverkehr, Linienbus wird behindert, Einbiegen und Überqueren der Fahrbahn durch Ampel bei voriger Kreuzung auch so problemlos möglich Ersatzlos entfernen
16., Maroltingergasse / Sandleitengasse / Ottakringer Straße Viel zu lange Rotphase, Ampel nur wegen Straßenbahn angemessen Änderung der Umlaufzeiten
14. / 16., Flötzersteig / Spiegelgrundgasse / Schinaweisgasse / Schrekergasse Geringer Querverkehr besonders in den Nachstunden, witzige "Immergrün-Ampel" über Schrekergasse
Während der Nachstunden auf gelb blinken stellen, außerdem sollte die Kreuzung einmal grundlegend überprüft und umgebaut werden
16, Flötzersteig bei Wilhelminenspital Wird nach Knopfdruck erst nach langer Zeit grün, daher eher sinnlos, da die Fahrbahn oft schon längst vorher leer ist Unverzüglich Grün blinken für die Fahrbahn nach Knopfdruck, sofern die Linienbusse nicht behindert werden
NEU: Reagiert jetzt sofort?
16, Wilhelminenstraße / Heigerleinstraße geringes Verkehrsaufkommen, selbst wenn dort Schulen in der Nähe sind, braucht man keine ganztägig betriebene Ampel; Straßenbahn wird behindert Entfernen (wurde 2004 aus nicht ersichtlichen Gründen installiert) oder zumindest sofort bedarfsgerecht umschalten und maximal den Übergang über die Wilhelminenstraße regeln
16, Huttengasse/Rankgasse, Huttengasse/Hasnerstraße, Paltaufgasse/Hasnerstraße Ampeln wurden beim Bau der U3-Station Ottakring gleich miterrichtet, trotz mäßigem Straßenverkehr; oft Rot beim Zugang zur Station, Linienbusse werden tw. behindert Entfernen, Verkehrszeichen und ev. Fahrbahnschwellen sollten ausreichen

Diese Liste wird eventuell fortgesetzt und angesichts der mehr als 1200 bestehenden und laufend neu gebauten Ampelanlagen sowieso wohl immer nur beispielhaft sein können. Da ich nicht überall regelmäßig vorbeikomme, kann es auch sein, dass sich mittlerweile tatsächlich etwas zumindest teilweise zum Besseren geändert hat.


Anmerkungen




(zuletzt geändert am 12.06.2010)

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