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| Video-Kopierschutz - Macrovision |
Macrovison ist ein von einer gleichnamigen Firma entwickeltes analoges Kopierschutz-Verfahren, das das Herstellen von brauchbaren Kopien von VHS-Videokassetten unterbindet. Das Kopieren wird zwar dadurch nicht völlig unmöglich, allerdings sorgt dieses Verfahren dafür, dass die Kopie durch starke Bildstörungen verunstaltet wird (ständige Helligkeits-Schwankungen und übersteuerter Farbpegel). Dies wird durch ein spezielles Signal auf der Originalkassette erreicht (manchmal beim Bildsuchlauf als eine Reihe von kleinen weißen Rechtecken in regelmäßigen Abständen am Bildrand zu sehen). Auch DVDs können deshalb grundsätzlich nicht erfolgreich auf Videokassetten aufgenommen weden, auch das Aufnehmen von VHS-Kassetten mit DVD-Recordern oder über einen Videoeingang eines Computers, zum Beispiel um alte Kaufkassetten oder eine spezielle, nicht auf DVD erhältliche Version zu archivieren, kann aus diesem Grund nicht möglich sein. Vereinzelt kann es auch bei Fernsehsendungen (z.B. Pay-TV, Pay per view) zu Problemen kommen.
Bei
der bloßen Wiedergabe auf
einem
TV-Gerät treten diese Störungen nicht auf, vereinzelt kann es
aber auch hier zu Bildstörungen kommen. Es ist auf fast allen
Videokassetten
(außer vielleicht auf denen von kleineren Firmen, bzw. bei
Kaufvideos
möglicherweise seltener) zu finden, die seit ca. 1993(?)
erschienen
sind, Anfang der 1980er Jahre soll es das auch schon einmal gegeben
haben. Auch viele DVDs enthalten neben digitaler
Kopierschutzmaßnahmen einen analogen Macrovision-Kopierschutz
bzw. sorgen dafür, dass ein solcher am Videoausgang von
DVD-Playern und auch Grafikkarten von Computern ausgegeben wird.
Die meisten
Videorecorder haben
eine
automatische Aufnahmeaussteuerung, die den Aufnahmepegel je nach
Videosignalstärke
des Eingangssignals regelt. Videokassetten, die mit einem Kopierschutz
versehen sind, enthalten in der Austastlücke (jeweils zwischen den
einzelnen Halbbildern, aus denen das laufende Bild aufgebaut wird)
spezielle
Signale, die in regelmäßigen Abständen künstlich
ein
zu helles Bild vortäuschen.
Die automatische Aufnahmeaussteuerung des aufnehmenden Videorecorders
reagiert
auf diese Störsignale und schaltet so in der Annahme dass das
Videosignal zu stark ist, regelmäßig den Aufnahmepegel hin
und
her, was zu den oben beschriebenen Störungen führt. Beim
reinen
Abspielen auf einem TV-Gerät treten deshalb keine Störungen
auf,
weil es natürlich keine automatische Aufnahmeaussteuerung
eingebaut
hat. Bei DVD-Playern wird das Störsignal auf einen
Befehl der DVD hin vom DVD-Player selbst erzeugt. Es spielt auch
keine Rolle, ob über Scart- oder Antennenkabel kopiert wird, die
Störungen
treten immer auf. Deshalb könnte das Macrovision-Verfahren sogar
für
TV-Sendungen verwendet werden, was zumindest bei einigen Pay-TV-Sendern
(z.B. Sky in UK) sogar tatsächlich
getan wird. Mit einigen Videorecordern, die keine solche automatische
Aufnahmeaussteuerung
haben, können kopiergeschützte Videokassetten
störungsfrei
kopiert werden, allerdings wird der Kopierschutz dann nicht entfernt,
sondern
einfach mitkopiert (d.h. weitere Kopien von der Kopie sind wieder nicht
möglich, ist die Bildqualität würde aber ohnehin immer
schlechter
werden).
Um dennoch eine störungsfreie Kopie herstellen zu können, ist es notwendig, die Macrovision-Störsignale aus der Austastlücke zu entfernen und wieder eine standardmäßige Austastlücke zu erzeugen. Leute, die sich gut mit Elektronik auskennen, löten aus ein paar Standard-Bauteilen eine Schaltung zusammen (die Baupläne sind mit etwas Glück im Internet zu finden), und die Sache ist erledigt ;-) Alle anderen müssen aber auch nicht verzweifeln, denn es gibt auch kommerzielle "Video-Kopierschutz-Decoder" bzw. "Video-Stabilisatoren" wobei die Preise bei ca. 25-30 Euro beginnen (z.B. "V*deo-B*y"), ein gängiges Modell ist auch z.B. der (etwas teurere) "M*cro 2000". Ich persönlich war mit einem Gerät um ca. 30 Euro (bestellt bei Gr*tter) sehr erfolgreich. Allerdings sind diese nach der aktuellen Rechtslage jetzt mitunter illegal, siehe unten. Die Geräte werden teilweise auch nur noch als "Video-Stabilisatoren" bzw. "Videoprozessoren" verkauft, die allgemeine Störungen beim Abspielen von Videoquellen beheben sollen und so mitunter noch verkauft werden dürfen. Im professionellen Bereich sind bzw. waren sogenannte TBCs (Time Base Corrector) üblich, die eigentlich nicht zum Zweck der Entfernung eines Kopierschutzes konstruiert wurden - hier ist auch nichts von groß angelegten Beschlagnahmungs-Aktionen bekannt.
Die abspielende Videoquelle wird einfach an den Eingang des Kopierschutz-Entferners und dessen Ausgang an den aufnehmenden Videorecorder angeschlossen (mit handelsüblichen Scart- oder teilweise Cinch-Kabeln), während des Kopierens braucht das Gerät eine eigenen Stromversorgung (gängige Steckernetzteile, idealerweise mit halbwegs stabilisierter Gleichspannung). Wenn die Betriebsspannung zu niedrig ist (z.B. 7,5 statt 9V), dann kann es bei Stellen mit großem Videosignalpegel (wie etwa bildschirmfüllende Explosionen) auf der Kopie zu Erscheinungen wie verschwindender Farbe und Wellenlinien kommen.Wenn es dann immer noch nicht funktioniert, kann z.B. eines der Kabel fehlerhaft oder vielleicht auch der Kopierschutz-Entferner, wenn er einen Ein-/Aus-Schalter hat, gar nicht eingeschaltet sein. Über den Antennenausgang des aufnehmenden Videorecorders bzw. wenn vorhanden einen zweiten AV-Ausgang sollte beim Aktivieren des Gerätes ein deutlicher Unterschied und ein störungsfreies Bild zu sehen sein. Beim Abspielen des Originals eventuell die Bildschärfe etwas schärfer stellen.
Zu bekommen sind
solche
Geräte
(bzw. waren sie früher) z.B. bei Elektronik-Versandhäusern
(wie Conrad (A,
D) oder Gretter (A)
bzw. Westfalia (D))
und diversen Fachgeschäften, vereinzelt auch in
Gesschäften wie dem M*dia M*arkt. Bei
DVD-Playern
kann der Macrovision-Generator mit einem undokumentierten
Menübefehl oder durch eine "Codefree/Macrovision
off"-Hardware-Modifikation (jetzt mitunter illegal) deaktiviert werden.
Für Hinweise zu
einem speziellen
DVD-Player am besten das WWW bzw. Newsgroup-Archive durchsuchen.
Oft wird gesagt,
dass es nicht erlaubt ist, sich aus Videotheken oder auch privat ausgeborgte
Videokassetten zu kopieren. Es ist aber
zumindest in Österreich und Deutschland laut Gesetz so,
dass ausgeborgte und natürlich auch selbst gekaufte Filme sehr wohl zum
persönlichen
Gebrauch kopiert werden dürfen, da dies nach gängiger Meinung
eine nach dem Urheberrechtsgesetz zulässige "Privatkopie" ist (in
Österreich nach §42). Eine solche Kopie entspricht rechtlich der privaten Aufnahme einer TV-Sendung.
Die hergestellten Aufnahmen bzw. Kopien dürfen nur im privaten Bereich verwendet werden, nach einigen Auslegungen ist auch die kostenlose Weitergabe von "einzelnen Vervielfältigungsstücken" (was oftmals als bis zu 7 Stück ausgelegt wird, diese Zahl steht jedoch nicht explizit im Gesetzestext) an Freunde, Verwandete oder sonstige einem nahe stehende Personen als privater Gebrauch legal (nur aus dem Internet bekannte Leute könnten allerdings nicht dazu zählen). Verboten ist auf jeden Fall der Verkauf oder kommerzielle Verleih der Kopien ohne entsprechende Lizenz. Auch Fernsehsendungen dürfen ja schließlich zum Privatgebrauch aufgenommen werden, und im Kaufpreis von Videorecordern und Leerkassetten (und CD-R, Leer-DVD...) ist eine Pauschalvergütung für solche Privatkopien enthalten.
Durch den
Macrovision-Kopierschutz
kommen also Private nicht oder nur schwieriger zu ihrem Recht, private
Kopien herzustellen, und professionelles Raubkopieren kann durch ein
Verfahren,
das mit recht einfachen Mitteln wieder eliminiert werden kann, wohl
auch
nicht wirklich unterbunden werden. Noch dazu müssen alle die
Lizenzkosten tragen, die (soweit mir bekannt) pro geschütztem
Medium eingehoben werden.
Zumindest nach der
im Jahr 2003
umgesetzten Änderung des österreichischen
Urheberrechtsgesetzes ist laut §91 (1) das private Kopieren und der Besitz
von "Umgehungsvorrichtungen" zur privaten Verwendung zwar weiterhin zumindest "nicht strafbar", der
(auch private) Verkauf oder
die Weitergabe solcher Geräte ist aber seitdem illegal und (bei Weitergabe
zu privaten Zwecken) mit bis zu 6
Monaten Haft bedroht (§90c (1), Abs. 2). Somit müsste man
sich also
schon vor der
Verschärfung der gesetzlichen Bestimmungen so ein Gerät
angeschafft haben, ev. in einem Land wo diese erlaubt sind eines
bestellen oder selbst eines zusammenlöten.
Zwar sind im
§90c
("Schutz technischer Maßnahmen") auch zivilrechtliche
Ansprüche beim Umgehen eines Kopierschutzes vorgesehen, wodurch
eine mögliche Rechtsunsicherheit geschaffen wurde, aber zumindest
nach einigen Meinungen scheint diese Bestimmung nur auf
gewerbliche unlizensierte Kopien abzuzielen.
Somit wäre dann abgesehen vom Verbot des Verkaufs von
Anti-Kopierschutz Hard- und Software
bezüglich Privatkopien alles beim alten. Fraglich ist auch, ob ein
mit einfachen Mitteln zu entfernender Schutz überhaupt wie im
Gesetz beschrieben "wirksam" ist.
In Deutschland, vielen EU-Ländern und den USA ist die Rechtslage
prinzipiell ähnlich, es ist allerdings nicht ratsam z.B. in
Web-Foren Fragen über das Umgehen eines Kopierschutzes zu stellen,
da üblicherweise nur unbrauchbare Antworten wie "das ist ja
illegal!" kommen. Angesichts der sonst drohenden Abmahnungen und Geldforderungen bei der
Angabe konkreter Hinweise oder Links ist das auch nicht verwunderlich.
Ich kann leider keine Hinweise auf Bezugsquellen von "Video-Stabilistoren", "Video-Prozessoren" und dergleichen geben, da ich 1. nicht in mögliche gesetzeswidrige Dinge hineingezogen werden will und kein Interesse an Abmahnungen, Gerichtsverfahren und Geldforderungen von Medienkonzernen habe und 2. ohnehin keine konkreten Bezugsquellen weiß und diese auch erst recherchieren müsste. Sofern eine in Österreich, Deutschland und vielen anderen EU-Ländern ansässige Firma oder auch eine Privatperson ein solches Gerät anbietet, könnte sie jedenfalls das Risiko von 1. eingehen - zumindest, wenn speziell damit geworben wird, dass das Gerät oder die Software einen Kopierschutz entfernen kann.
(Zuletzt geändert am 10.01.2008)