Wunschkennzeichen
müssen

| a) mindestens
drei und können bis zu fünf Zeichen, bei den in den
Landeshauptstädten und im Land Wien zugewiesenen Kennzeichen mindestens drei und können bis zu sechs Zeichen enthalten[*]; b) bei - zweizeiligen Kennzeichentafeln sowie bei Probefahrtkennzeichen drei, vier oder fünf Zeichen, bei den in den Landeshauptstädten und im Land Wien zugewiesenen Kennzeichen drei bis sechs Zeichen, - Überstellungskennzeichen drei oder vier, bei den in den Landeshauptstädten und im Land Wien zugewiesenen Kennzeichen drei bis fünf Zeichen, - Kennzeichen für vorübergehend zugelassene Fahrzeuge vier Zeichen enthalten; c) bei Kennzeichen für Motorfahrräder drei bis vier Zeichen, bei den in den Landeshauptstädten und im Land Wien zugewiesenen Kennzeichen drei bis fünf Zeichen enthalten; d) mindestens einen Buchstaben und mindestens eine Ziffer enthalten; e) mit einem Buchstaben beginnen und mit einer Ziffer enden; f) alle Buchstaben und alle Ziffern nur je in geschlossenen Blöcken enthalten; das Verwenden von Buchstaben abwechselnd mit Ziffern ist unzulässig. Es dürfen
nur Großbuchstaben verwendet werden; die Verwendung
Lächerliche
oder anstößige Buchstabenkombinationen dürfen nicht verwendet
werden. Als anstößig gelten gemäß "Allgemeinem Durchführungserlaß
zum Kraftfahrgesetz" jedenfalls die Buchstabenkombinationen "NSDAP", "NSFK",
"NSKK", "NSV", "SA", "SS" und dergleichen.
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