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Die Karte zeigt die Gebietsveränderungen
in Österreich zwischen 1938 und 1945.
Mit der "Kundmachung des Reichsstatthalters
in Österreich, wodurch das Gesetz über Gebietsveränderungen
im Lande Österreich vom 1. Oktober 1938 bekannt gemacht wird", wurde
Tirol und Vorarlberg administrativ vereinigt, das Bundesland Burgenland
auf Niederösterreich und Steiermark aufgeteilt und Osttirol an Kärnten
angegliedert, das kleine Walsertal (Vorarlberg) und Jungholz (Tirol) an
Bayern abgetreten. Der Stadt Wien, die dadurch zum "Reichsgau
Groß-Wien" mit insgesamt 26 Bezirken wurde, wurden 97 umliegende
niederösterreichische Gemeinden angegliedert. Ferner wurden kleinere
Grenzveränderungen zwischen Nieder- und Oberösterreich und Oberösterreich
und Steiermark verfügt.
Mit dem "Münchner Abkommen"
wurde "Oberdonau" um Gebiete des Böhmerwaldes, und "Niederdonau"
um Teile Südmährens, sowie Theben und Engerau erweitert [1].
Das "Gesetz über den
Aufbau der Verwaltung in der Ostmark (Ostmarkgesetz)" vom 14. April 1939,
in Österreich kundgemacht im "Gesetzblatt für das Land Österreich"
am 21. April 1939, regelte ab 1. Mai die verwaltungsmäßige Gliederung
neu, die am 31. März 1940 mit der Einstellung des "Gesetzblattes für
das Land Österreich" endgültig abgeschlossen wurde.
1941 kam es auch zu Gebietsveränderungen
im Bereich Kärnten und Steiermark. Mit der fortschreitenden Expansion
des Dritten Reiches in den Osten wurde der Begriff "Ostmark" durch "Alpen-
und Donaugaue" ersetzt [2].
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Am 29. September
1938 unterzeichneten die Premierminister von Großbritannien (Arthur
Neville Chamberlain) und Frankreich (Édouard Daladier) unter Vermittlung
Mussolinis in München das Münchner Abkommen, in dem sie der Abtretung
jener Gebiete der Tschechoslowakei, die vorwiegend von Sudetendeutschen
bewohnt waren, an das Deutsche Reich und des Teschener Landes an Polen
zustimmten. |
| [2] |
Mit Schreiben
"Rk. 4490 B.", vom 8. April 1942, "An die Obersten Reichsbehörden",
verfügt der "Reichsminister und Chef der Reichskanzlei" Dr. Lammers:
"...an Stelle der bisherigen Sammelbezeichnung 'Reichsgaue der Ostmark'
die Bezeichnung 'Alpen- und Donau-Reichsgaue' zu verwenden, ..." |
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