SPZ und ÜRZ, Sonderpädagogisches Zentrum und Überregionales Zentrum
Unterricht und Betreuung von geistig schwerstbehinderten Kindern im Rahmen der Schulpflicht
Sonderpädagogische Betreuung
SPZ: Einzugsgebiete für die Aufnahme im Haus: 2, 6, 8, 9, 17, 18, 19, 20
ÜRZ: Überregionale sonderpädagogische Beratung für die Bezirke: 2, 6, 9, 12, 20
Ausbildungseinrichtung des Gesundheits- und Sozialwesens für das psychotherapeutische Praktikum im Auftrag des Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen
Qualitätssicherung durch schulinterne Evaluation, Projektentwicklung, Seminarteilnahmen, Angebot von Supervision
Pädagogische Elternberatung
Fachärztliche Beratung für Schule und Angehörige