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Das ÖLTA ist die „Trägerrakete des Turnens“ in Schule und Verein. Über eine Million
Teilnehmer/innen mach(t)en es zum erfolgreichsten Sportabzeichen Österreichs ! Und auch als
Einsteiger-Wettkampfprogramm für alle Schüler/innen und Kinder in den
Vereinsturnstunden ist das ÖLTA seit Jahren ein bewährter Hit
!
Warum
gibt es das ÖLTA ?
Turnen ist (neben Leichtathletik und
Schwimmen) eine der drei „Grundsportarten“. Mit turnerischem
Basiskönnen findet man sich auch „kopfüber“ im Alltag zurecht. Turnen macht
Spaß, Turnen fördert die Gesundheit. Turnen schult Gewandtheit, Kraft,
Koordination und Flexibilität. Beim Turnen erhält man auch eine
vielschichtige Basis für andere Sportarten, also für den Einstieg in den
„Life Time Sport“.
Das ÖLTA ist der beste Weg zum Ziel. Denn
das ÖLTA ist ein äußerst erfolgreiches, spaß-orientiertes, extrem motivierendes und zielgerichtetes
Programm in einfachen Schritten. Jede/r schafft den Anfang - mit Garantie !
So funktioniert das ÖLTA:
Das ÖLTA hat drei Kategorien: Gold, Silber und Bronze. Man muss an vier
Turngeräten (Boden, Reck, Kastensprung und Turnbank/Schwebebalken (Mädchen)
oder Barren (Buben) je eine von neun unterschiedlich
schwierigen Übungen vorzeigen, um das Recht auf Abzeichen/Pin und
Urkunde zu erhalten. Jeder kann somit sein
Programm individuell nach dem Eigenkönnen gestalten.
Die
Organisation und Durchführung des ÖLTA:
Das ÖLTA wird vom Bildungsministerium und vom Österreichischen Olympischen Comité offziell empfohlen. Alle
Schulsportlehrer und alle Vereinsübungsleiter besitzen „automatisch“ die
Kompetenz, um das ÖLTA-Turnabzeichen vorzubereiten
und zu prüfen. Der Zugang ist völlig unbürokratisch, jeder
Lehrer/Übungsleiter kann sich jederzeit über das Abzeichen informieren und
eine Abnahme durchführen.
Aber auch Wettkämpfe werden nach den ÖLTA-Regeln
durchgeführt. Höhepunkte sind dabei die alle zwei Jahre durchgeführten
Schul-Bundesmeisterschaften, sowie viele weitere Bewerbe auf Schul- und
Vereins/Verbandsebene. Ab dem
Schuljahr 2004/05 startet darüber hinaus eine bundesweite Initiative für ÖLTA-Turnvereins-Mannschaftswettkämpfe. Das pädagogische
Plus der ÖLTA-Wettkämpfe: Nicht Fehler werden
bestraft, sondern besonders gut Gelungenes erhält einen Bonus
!
Die Erfolsstory des ÖLTA:
Das
ÖLTA wurde schon 1984 erfunden, doch die Ursprungsfassung und die heutige unter-
scheiden sich deutlich. Die aktuelle Neufassung 2003-2006 ist nämlich bereits
die bisher fünfte, das wechselnde Autorenteam hielt stets sein Ohr am
Puls der Turnentwicklung und der Sportpädagogik. Mittlerweile liegt die
Gesamtteilnehmerzahl bereits über der Millionen-
grenze. 90 % dieser Teilnehmer/innen sind übrigens zwischen 10 und 14 Jahren
alt - doch
grundsätzlich ist das ÖLTA natürlich für jede Altersstufe zu empfehlen.
Das Reglement für
das ÖLTA als Abzeichen
...ist ganz rasch erklärt:
Jede/r Teilnehmer/in muss an den für sie/ihn vorgesehenen vier Turngeräten
(Boden, Reck, Sprung, Balken/Barren) je eine der neun vorgegebenen Übungen
zeigen. Als bestanden gilt eine sicher geturnte Ausführung der Grobform
("man erkennt eindeutig, welche Turnübung das ist"). Im
Zweifelsfall ist vom Prüfer (Sportlehrer, Übungsleiter) für die/den
Teilnehmer/in zu entscheiden.
Über die Kategorie des bestandenen ÖLTA entscheidet die leichteste der
gezeigten Übungen. Beispielsweise bedeutet 3x Silber und 1x Bronze insgesamt
also "nur" Bronze. Die Übungsnummern innerhalb der drei Kategorien
haben für das ÖLTA als Abzeichen keine direkte Bedeutung, sie sind für
Wettkämpfe wichtig. Es ist also beim Abzeichen rein reglementtechnisch egal,
ob man Silber mit 4x Ü4 oder bspw. mit 4x Ü6 erreicht.
1. Inhalte und Ziele des Wettkampfreglements:
Das vorliegende Angebot schafft die Möglichkeit von Wettkämpfen mit vereinfachten Bewertungsformen
anhand des Übungsgutes des Österreichischen Leistungsturnabzeichens (ÖLTA).
Dabei wird vor allem der persönlichen Leistung und auch dem Mannschaftsgedanken Rechnung getragen.
Nicht die schwierigste, sondern die sicher gekonnte Übung ist das Ziel.
2. Möglichkeiten:
2.1. Variable Wettkämpfe für Schulen und Vereine:
Können der jeweiligen Situation flexibel angepaßt werden durch
beliebige Teilnehmeranzahl (Einzel- bis Teamwettkampf), gemischte oder reine Mädchen- oder Knabenaustragung (z.B.
Vergleichsbewerbe), mit oder ohne Altersbegrenzung (z.B. bis 10 Jahre, über
12 Jahre u.ä.).
2.2. Gebundene regionale oder überregionale Wettkämpfe:
Zum
Beispiel Bezirks-, Landes- und Bundeswettkämpfe für Schulen. Oder (bundes)offene Bewerbe der Landesturnverbände und ÖFT-Bundesmeisterschaften für Vereinsmannschaften. Hier
sind die folgenden Richtlinien in den Ausschreibungen zu berücksichtigen.
3. Grundlagen:
Die Übungen 1 bis 9 des ÖLTA an den Geräten Boden, Reck, Sprung (jeweils für
Mädchen und Knaben gleich), Schwebebalken (nur
für Mädchen) und Barren (nur für Knaben). Der etwaige Besitz des ÖLTA-Abzeichens in Gold, Silber oder Bronze steht mit den
ausgewählten Wettkampfübungen in keinerlei Zusammenhang.
4. Anforderungen:
Schulbewerbe: Zwei verschiedene Übungen
pro Gerät (z.B. Sprung Übung 5 und
7, jedoch nicht zweimal Übung 9, auch wenn zwei verschiedene Kürsprünge beherrscht werden).
Vereinsbewerbe: Eine Übung pro Gerät.
5. Bewertung:
5.1. Grundpunkte:
Ergeben sich aus der Kategorie der geturnten Übung (z.B. Boden Übung 5, daher 5
Grundpunkte) und werden immer, unabhängig von der Ausführung, vergeben, wenn
die gezeigte Übung
• der Bewegungsstruktur annähernd, jedoch sicher entspricht,
• die vorgegebene Reihenfolge einhält,
• keine Gefährdung für die Gesundheit und
Sicherheit darstellt (dem „Hasard“ ist unbedingt entgegenzuwirken),
• den geforderten Pflichtteil bei
den Kür- Übungen 9 enthält.
Entspricht die gezeigte Übung einem
oder mehreren dieser vier Punkte nicht, so ist sie zu wiederholen oder mit
null Punkten zu bewerten (siehe 7.3).
5.2. Zusatzpunkte:
Werden von den Kampfgerichten für
Technik, Haltung und Bewegungsfluss vergeben. Für jede ÖLTA-Übung
können bis zu 5 Zusatzpunkte vergeben werden.
Die Zusatzpunktevergabe ergibt sich aus der Bewertung der drei Teilbereiche Technik (2), Haltung (2) und
Bewegungsfluss (1). Die Addition aller drei Teilbereiche
ergibt die endgültigen Zusatzpunkte. Insgesamt sind also maximal 5
Zusatzpunkte pro Übung zu erreichen.
Grundprinzip der
Vergabe von Zusatzpunkten:
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0 Punkte
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1 Punkt
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2 Punkte
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|
Technik
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Mangelhaft, schwach
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gut beherrscht, aber nicht ausgereift
|
sehr gut
|
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Haltung
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keine Körperspannung, schwere Fehler
|
kleine Fehler
|
sehr gute Körperspannung
|
|
.
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|
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0 Punkte
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1/2 Punkt
|
1 Punkt
|
|
Bewegungs-
fluss
|
Unerlaubte Zwischenschwünge, Unterbrechungen,
Sturz vom Gerät
|
Kleinere Übungs-
unterbrechungen, höchstens ein (1)
Zwischenschwung
|
Flüssiger und rhythmischer Vortrag
der Übung
|
Die Bewertung ist in 0,5 Punkte-Schritten möglich.
5.3. Zweifelsfälle:
Im Zweifelsfall ist sowohl bei der
Vergabe der Grundpunkte, als auch bei der Vergabe der Zusatzpunkte für
die/den Turner/in zu entscheiden !
6. Kampfgericht:
Nach Möglichkeit soll jedes Kampfgericht aus zwei Personen bestehen, am
Schwebebalken nur aus Frauen und am Barren nur aus Männern.
6.1. Kampfgerichtsaufgaben - Überprüfung des Gerätes:
Überprüfung des Gerätes auf ordnungsgemäße Aufstellung: Geräthöhe, Mattenlage,
erforderliche Niedersprungmatten/ Weichböden, Sprungbretter, u.ä. Im Beanstandungsfall sind die Mängel zu beheben.
6.2. Sicherheitsvorsorge:
6.2.1. Veranlassung und Kontrolle, dass immer
jemand zum Sichern und/oder zum
Helfen beim Gerät steht;
6.2.2. Wird beim Einturnen erkannt, dass eine
Übung ein hohes Risiko darstellt, sind sowohl die Betreuer, als auch die/der Turner/in darauf
hinzuweisen, dass lt. 5.1. die Grundpunkte nur anerkannt werden, wenn die Übung keine Gefahr für die/den Turner/in darstellt.
Der/dem Turner/in ist ohne Benachteiligung das Recht auf die Wahl einer
anderen Übung einzuräumen. Diese
muss aber vor dem Übungsbeginn bekannt gegeben werden.
6.3. Vergabe der Grundpunkte:
Entscheidung, ob die gezeigte Übung der vorgeschriebenen entspricht und somit die Anerkennung der Grundpunkte erfolgen kann (siehe
5.1.), oder ob die Übung zu wiederholen, bzw. mit 0 Punkten zu bewerten ist.
6.4. Vergabe der Zusatzpunkte:
Festlegungen für Technik, Haltung und Bewegungsfluss anhand des angeführten
Grundprinzips (siehe 5.1.). Bei Uneinigkeit der beiden Kampfrichter/ innen
ist der Mittelwert zu verwenden.
Bp: KaRi
A: 3.5 Pkt., KaRi B: 4.0 Pkt., ergibt den Mittelwert von 3.75 Pkt.
Die Differenz zwischen den Kampfrichter/innen darf nicht mehr als einen Punkt
betragen.
6.5. Eintragung im Wertungsblatt:
Im
Wertungsblatt sind die Grundpunkte zu bestätigen und die
Zusatzpunkte einzutragen.
7. Anderes
7.1. Text vor Bild:
Im
Zweifelsfall über die Auslegung ist der Übungstext der Übungszeichnung
vorzuziehen. Wenn aus dem
Übungstext keine konkrete Ausführungs- und/oder Bewegungsanweisung
hervorgeht, kann diese frei gewählt werden (z.B. Barrenübung 3: „Kehre mit
viertel Drehung“. Diese kann „zum“ oder „vom“ Gerät geturnt werden.
7.2. Sichern und Helfen:
Sichern
ist erlaubt, um der/dem Turner/in
im Bedarfsfall helfen zu können. Bei Hilfestellung ist die Übung allerdings
ungültig und wird mit 0 Punkten
bewertet.
7.3. Übungswiederholung:
7.3.1.
Eine Übung kann wiederholt werden, wenn sie vom Kampfgericht für un-gültig (0 Punkte) erklärt wurde (siehe 5.1.). Allerdings kann eine Übung nur einmal (1x)
wiederholt werden.
7.3.2.
Es kann die gleiche Übung wiederholt oder
auch eine andere ausgewählt werden.
7.3.3.
Jeder zweite Versuch (Wiederholung oder andere Übung) ist mit 0
Zusatzpunkten zu bewerten, d.h. in diesem Fall können nur die Grundpunkte vergeben werden. Mit dieser
Vorschrift soll riskantes Turnen verhindert werden. Die/der Turner/in, Betreuer/in,
oder Übungsleiter/in soll von vorneherein eine leichtere Übung ohne
Risiko wählen, bei der die Zusatzpunkte
sicher erreicht werden können.
7.4. Halteteile:
Alle
Halteteile müssen erkennbar fixiert werden.
7.5. Sturz vom Gerät:
7.5.1.
Der zum Sturz führende Übungsteil wird vom
Kampfgericht anerkannt: Die
Übung kann fortgesetzt, Zusatzpunkte für Bewegungsfluss können aber nicht
mehr vergeben werden.
7.5.2.
Der zum Sturz führende Übungsteil wird vom Kampfgericht
nicht anerkannt: Nur dieser Teil ist zu wiederholen und die Übung kann
fortgesetzt werden. Allerdings können keine Zusatzpunkte mehr vergeben
werden.
7.5.3.
Nach dem dritten Sturz vom Gerät
ist die Übung abzubrechen und mit null Punkten
zu bewerten (keine Grund- und keine Zusatzpunkte). Eine zusätzliche Übungswiederholung ist in diesem Fall nicht mehr gestattet.
7.6. Bekleidungsvorschriften:
Trainingsanzüge
und „weite“ Sportbekleidung sind aus
Sicherheitsgründen nicht erlaubt. Fußbekleidung: Entweder Gerät-turn-/Gymnastikschuhe oder barfuß.
Sonst bestehen keine Einschränkungen. Mannschaften
müssen einheitlich gekleidet sein.
7.7. Unstimmigkeiten:
Diskussionen
zwischen den Mannschaftsführer/innen und
Kampfrichter/innen sind während des
Wettkampfes verboten. Formale Unstimmigkeiten (z.B. Anerkennung der Grundpunkte) sind gegebenenfalls über
die Wettkampfleitung zu regeln.
8. Gerätekriterien:
8.1. Reck:
Hochreck
ist nicht erlaubt. Die maximale Höhe des Tiefrecks darf die Körpergröße der/des
Turnenden betragen.
8.2. Sprung:
8.2.1.
Geräthöhe und -art:
Die Geräthöhe beträgt mindestens 90cm und
höchstens 110 cm (freie Wahl für
alle). Es dürfen nur Kästen verwendet werden (keine Böcke, keine Pferde,
keine Tische).
8.2.2.
Landung:
Ab Übung 4 muss die Landung
mindestens 1m hinter dem Kastenende erfolgen damit
alle 5 Zusatzpunkte vergeben werden können. Zumindest ein Weichboden
(besser: Niedersprungmatte) ist zu verwenden.
8.2.3.
Sprungbrett:
Der Brettabstand ist generell frei zu wählen. Es ist ein
„Hochleistungssprungbrett“ zu verwenden („Doppelbrett“, d.h. übereinandergelegte Bretter sind verboten
!) .
8.2.4.
Kastenmittemarkierung:
Bei allen Sprüngen über den Längskasten muss das Aufsetzen der Hände nach der
Kastenmittemarkierung erfolgen (in der
entfernteren Hälfte), sonst ist die Übung mit null
Punkten zu bewerten (die Markierung darf nicht berührt werden
!).
8.3. Schwebebalken (Ü6 bis Ü9):
Die
Geräthöhe beträgt einen Meter. Für die Aufgänge kann ein auf der Matte liegendes Sprungbrett verwendet werden. Für
die Abgänge soll zumindest ein Weichboden (besser: Niedersprungmatte)
verwendet werden.
8.4. Barren:
Zum Einspringen kann ein Sprungbrett oder eine Turnbank
verwendet werden.
9. Neun-Punkte-Übungen:
Der
geforderte Pflichtteil muss vorhanden sein und eine fünfteilige Übung geturnt
werden. Die vier weiteren Übungsteile
müssen zumindest dem Schwierigkeitsgrad der Übung 4
entsprechen, am Barren jedoch zumindest dem der Übung 5. Diese
„Schlüsselelemente“ dürfen zweimal
gezeigt werden und werden ggf. auch als zwei Teile anerkannt.
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