Österreichisches Leistungsturnabzeichen


 

Das ÖLTA ist die Trägerrakete des Turnens in Schule und Verein. Über eine Million Teilnehmer/innen mach(t)en es zum erfolgreichsten Sportabzeichen Österreichs !  Und auch als Einsteiger-Wettkampfprogramm für alle Schüler/innen und Kinder in den Vereinsturnstunden ist das ÖLTA seit Jahren ein bewährter Hit !

Warum gibt es das ÖLTA ?

Turnen ist (neben Leichtathletik und Schwimmen) eine der drei „Grundsportarten“. Mit turnerischem Basiskönnen findet man sich auch „kopfüber“ im Alltag zurecht. Turnen macht Spaß, Turnen fördert die Gesundheit. Turnen schult Gewandtheit, Kraft, Koordination und Flexibilität. Beim Turnen erhält man auch eine vielschichtige Basis für andere Sportarten, also für den Einstieg in den „Life Time Sport“.

Das ÖLTA ist der beste Weg zum Ziel. Denn das ÖLTA ist ein äußerst erfolgreiches, spaß-orientiertes, extrem motivierendes und zielgerichtetes Programm in einfachen Schritten. Jede/r schafft den Anfang - mit Garantie !

So funktioniert das ÖLTA:

Das ÖLTA hat drei Kategorien: Gold, Silber und Bronze. Man muss an vier Turngeräten (Boden, Reck, Kastensprung und Turnbank/Schwebebalken (Mädchen) oder Barren (Buben) je eine von neun unterschiedlich schwierigen Übungen vorzeigen, um das Recht auf Abzeichen/Pin und Urkunde zu erhalten. Jeder kann somit sein Programm individuell nach dem Eigenkönnen gestalten.


Die Organisation und Durchführung des ÖLTA:

Das ÖLTA wird vom Bildungsministerium und vom Österreichischen Olympischen Comité offziell empfohlen. Alle Schulsportlehrer und alle Vereinsübungsleiter besitzen „automatisch“ die Kompetenz, um das ÖLTA-Turnabzeichen vorzubereiten und zu prüfen. Der Zugang ist völlig unbürokratisch, jeder Lehrer/Übungsleiter kann sich jederzeit über das Abzeichen informieren und eine Abnahme durchführen.

Aber auch Wettkämpfe werden nach den ÖLTA-Regeln
durchgeführt. Höhepunkte sind dabei die alle zwei Jahre durchgeführten Schul-Bundesmeisterschaften, sowie viele weitere Bewerbe auf Schul- und Vereins/Verbandsebene.
Ab dem Schuljahr 2004/05 startet darüber hinaus eine bundesweite Initiative für ÖLTA-Turnvereins-Mannschaftswettkämpfe. Das pädagogische Plus der ÖLTA-Wettkämpfe: Nicht Fehler werden bestraft, sondern besonders gut Gelungenes erhält einen Bonus !

Die Erfolsstory des ÖLTA:

Das ÖLTA wurde schon 1984 erfunden, doch die Ursprungsfassung und die heutige unter-
scheiden sich deutlich. Die aktuelle Neufassung 2003-2006 ist nämlich bereits die bisher fünfte, das wechselnde Autorenteam hielt stets sein Ohr am Puls der Turnentwicklung und der Sportpädagogik. Mittlerweile liegt die Gesamtteilnehmerzahl bereits über der Millionen-
grenze. 90 % dieser Teilnehmer/innen sind übrigens zwischen 10 und 14 Jahren alt - doch 
grundsätzlich ist das ÖLTA natürlich für jede Altersstufe zu empfehlen.

Das Reglement für das ÖLTA als Abzeichen

...ist ganz rasch erklärt:
Jede/r Teilnehmer/in muss an den für sie/ihn vorgesehenen vier Turngeräten (Boden, Reck, Sprung, Balken/Barren) je eine der neun vorgegebenen Übungen zeigen. Als bestanden gilt eine sicher geturnte Ausführung der Grobform ("man erkennt eindeutig, welche Turnübung das ist"). Im Zweifelsfall ist vom Prüfer (Sportlehrer, Übungsleiter) für die/den Teilnehmer/in zu entscheiden.

Über die Kategorie des bestandenen ÖLTA entscheidet die leichteste der gezeigten Übungen. Beispielsweise bedeutet 3x Silber und 1x Bronze insgesamt also "nur" Bronze. Die Übungsnummern innerhalb der drei Kategorien haben für das ÖLTA als Abzeichen keine direkte Bedeutung, sie sind für Wettkämpfe wichtig. Es ist also beim Abzeichen rein reglementtechnisch egal, ob man Silber mit 4x Ü4 oder bspw. mit 4x Ü6 erreicht. 

1. Inhalte und Ziele des Wettkampfreglements: 

Das vorliegende Angebot schafft die Möglichkeit von Wettkämpfen mit vereinfachten Bewertungsformen anhand des Übungsgutes des Österreichischen Leistungsturnabzeichens (ÖLTA). Dabei wird vor allem der persönlichen Leistung und auch dem Mannschaftsgedanken Rechnung getragen. Nicht die schwierigste, sondern die sicher gekonnte Übung ist das Ziel.

2. Möglichkeiten: 

2.1. Variable Wettkämpfe für Schulen und Vereine: 

Können der jeweiligen Situation flexibel angepaßt werden durch beliebige Teilnehmeranzahl (Einzel- bis Teamwettkampf), gemischte oder reine Mädchen- oder Knabenaustragung (z.B. Vergleichsbewerbe), mit oder ohne Altersbegrenzung (z.B. bis 10 Jahre, über 12 Jahre u.ä.).

2.2. Gebundene regionale oder überregionale Wettkämpfe: 

Zum Beispiel Bezirks-, Landes- und Bundeswettkämpfe für Schulen. Oder (bundes)offene Bewerbe der Landesturnverbände und ÖFT-Bundesmeisterschaften für Vereinsmannschaften. Hier sind die folgenden Richtlinien in den Ausschreibungen zu berücksichtigen.

3. Grundlagen: 

Die Übungen 1 bis 9 des ÖLTA an den Geräten Boden, Reck, Sprung (jeweils für Mädchen und Knaben gleich), Schwebebalken (nur für Mädchen) und Barren (nur für Knaben). Der etwaige Besitz des ÖLTA-Abzeichens in Gold, Silber oder Bronze steht mit den ausgewählten Wettkampfübungen in keinerlei Zusammenhang.

4. Anforderungen: 

Schulbewerbe: Zwei verschiedene Übungen pro Gerät (z.B. Sprung Übung 5 und 7, jedoch nicht zweimal Übung 9, auch wenn zwei verschiedene Kürsprünge beherrscht werden).
Vereinsbewerbe: Eine Übung pro Gerät.

5. Bewertung: 

5.1. Grundpunkte:

Ergeben sich aus der Kategorie der geturnten Übung (z.B. Boden Übung 5, daher 5 Grundpunkte) und werden immer, unabhängig von der Ausführung, vergeben, wenn die gezeigte Übung

• der Bewegungsstruktur annähernd, jedoch sicher entspricht,
• die vorgegebene Reihenfolge einhält,
• keine Gefährdung für die Gesundheit und Sicherheit darstellt (dem „Hasard“ ist unbedingt entgegenzuwirken),
• den geforderten Pflichtteil bei den Kür- Übungen 9 enthält.

Entspricht die gezeigte Übung einem oder mehreren dieser vier Punkte nicht, so ist sie zu wiederholen oder mit null Punkten zu bewerten (siehe 7.3).

5.2. Zusatzpunkte:

Werden von den Kampfgerichten für Technik, Haltung und Bewegungsfluss vergeben. Für jede ÖLTA-Übung können bis zu 5 Zusatzpunkte vergeben werden.
Die Zusatzpunktevergabe ergibt sich aus der Bewertung der drei Teilbereiche Technik (2), Haltung (2) und Bewegungsfluss (1). Die Addition aller drei Teilbereiche ergibt die endgültigen Zusatzpunkte. Insgesamt sind also maximal 5 Zusatzpunkte pro Übung zu erreichen.

Grundprinzip der Vergabe von Zusatzpunkten:

 

0 Punkte

1 Punkt

2 Punkte

Technik

Mangelhaft, schwach

gut beherrscht, aber nicht ausgereift

sehr gut

Haltung

keine Körperspannung, schwere Fehler

kleine Fehler

sehr gute Körperspannung

.

 

0 Punkte

1/2 Punkt

1 Punkt

Bewegungs-
fluss

Unerlaubte Zwischenschwünge, Unterbrechungen,
Sturz vom Gerät

Kleinere Übungs-
unterbrechungen, höchstens ein (1) Zwischenschwung

Flüssiger und rhythmischer Vortrag
der Übung

Die Bewertung ist in 0,5 Punkte-Schritten möglich.

5.3. Zweifelsfälle: 

Im Zweifelsfall ist sowohl bei der Vergabe der Grundpunkte, als auch bei der Vergabe der Zusatzpunkte für die/den Turner/in zu entscheiden !

6. Kampfgericht: 

Nach Möglichkeit soll jedes Kampfgericht aus zwei Personen bestehen, am Schwebebalken nur aus Frauen und am Barren nur aus Männern.

6.1. Kampfgerichtsaufgaben - Überprüfung des Gerätes:

Überprüfung des Gerätes auf ordnungsgemäße Aufstellung: Geräthöhe, Mattenlage, erforderliche Niedersprungmatten/ Weichböden, Sprungbretter, u.ä. Im Beanstandungsfall sind die Mängel zu beheben.

6.2. Sicherheitsvorsorge:

6.2.1. Veranlassung und Kontrolle, dass immer jemand zum Sichern und/oder zum Helfen beim Gerät steht;

6.2.2. Wird beim Einturnen erkannt, dass eine Übung ein hohes Risiko darstellt, sind sowohl die Betreuer, als auch die/der Turner/in darauf hinzuweisen, dass lt. 5.1. die Grundpunkte nur anerkannt werden, wenn die Übung keine Gefahr für die/den Turner/in darstellt.
Der/dem Turner/in ist ohne Benachteiligung das Recht auf die Wahl einer anderen Übung einzuräumen. Diese muss aber vor dem Übungsbeginn bekannt gegeben werden.

6.3. Vergabe der Grundpunkte:

Entscheidung, ob die gezeigte Übung der vorgeschriebenen entspricht und somit die Anerkennung der Grundpunkte erfolgen kann (siehe 5.1.), oder ob die Übung zu wiederholen, bzw. mit 0 Punkten zu bewerten ist.

6.4. Vergabe der Zusatzpunkte: 

Festlegungen für Technik, Haltung und Bewegungsfluss anhand des angeführten Grundprinzips (siehe 5.1.). Bei Uneinigkeit der beiden Kampfrichter/ innen ist der Mittelwert zu verwenden.
Bp:     KaRi A: 3.5 Pkt.,  KaRi B: 4.0 Pkt., ergibt den Mittelwert von 3.75 Pkt.
Die Differenz zwischen den Kampfrichter/innen darf nicht mehr als einen Punkt betragen.

6.5. Eintragung im Wertungsblatt:  

Im Wertungsblatt sind die Grundpunkte zu bestätigen und die Zusatzpunkte einzutragen.

7. Anderes 

7.1. Text vor Bild:

Im Zweifelsfall über die Auslegung ist der Übungstext der Übungszeichnung vorzuziehen. Wenn aus dem Übungstext keine konkrete Ausführungs- und/oder Bewegungsanweisung hervorgeht, kann diese frei gewählt werden (z.B. Barrenübung 3: „Kehre mit viertel Drehung“. Diese kann „zum“ oder „vom“ Gerät geturnt werden.

7.2. Sichern und Helfen:

Sichern ist erlaubt, um der/dem Turner/in im Bedarfsfall helfen zu können. Bei Hilfestellung ist die Übung allerdings ungültig und wird mit 0 Punkten bewertet.

7.3. Übungswiederholung:

7.3.1. Eine Übung kann wiederholt werden, wenn sie vom Kampfgericht für un-gültig (0 Punkte) erklärt wurde (siehe 5.1.). Allerdings kann eine Übung nur einmal (1x) wiederholt werden.

7.3.2. Es kann die gleiche Übung wiederholt oder auch eine andere ausgewählt werden.

7.3.3. Jeder zweite Versuch (Wiederholung oder andere Übung) ist mit 0 Zusatzpunkten zu bewerten, d.h. in diesem Fall können nur die Grundpunkte vergeben werden. Mit dieser Vorschrift soll riskantes Turnen verhindert werden. Die/der Turner/in, Betreuer/in, oder Übungsleiter/in soll von vorneherein eine leichtere Übung ohne Risiko wählen, bei der die Zusatzpunkte sicher erreicht werden können.

7.4. Halteteile:

Alle Halteteile müssen erkennbar fixiert werden.

7.5. Sturz vom Gerät:

7.5.1. Der zum Sturz führende Übungsteil wird vom Kampfgericht anerkannt: Die Übung kann fortgesetzt, Zusatzpunkte für Bewegungsfluss können aber nicht mehr vergeben werden.

7.5.2. Der zum Sturz führende Übungsteil wird vom Kampfgericht nicht anerkannt: Nur dieser Teil ist zu wiederholen und die Übung kann fortgesetzt werden. Allerdings können keine Zusatzpunkte mehr vergeben werden.

7.5.3. Nach dem dritten Sturz vom Gerät ist die Übung abzubrechen und mit null Punkten zu bewerten (keine Grund- und keine Zusatzpunkte). Eine zusätzliche Übungswiederholung ist in diesem Fall nicht mehr gestattet.

7.6. Bekleidungsvorschriften:

Trainingsanzüge und „weite“ Sportbekleidung sind aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt. Fußbekleidung: Entweder Gerät-turn-/Gymnastikschuhe oder barfuß. Sonst bestehen keine Einschränkungen. Mannschaften müssen einheitlich gekleidet sein.

7.7. Unstimmigkeiten:

Diskussionen zwischen den Mannschaftsführer/innen und Kampfrichter/innen sind während des Wettkampfes verboten. Formale Unstimmigkeiten (z.B. Anerkennung der Grundpunkte) sind gegebenenfalls über die Wettkampfleitung zu regeln.

8. Gerätekriterien: 

8.1. Reck:

Hochreck ist nicht erlaubt. Die maximale Höhe des Tiefrecks darf die Körpergröße der/des Turnenden betragen.

8.2. Sprung:

8.2.1. Geräthöhe und -art:
Die Geräthöhe beträgt mindestens 90cm und höchstens 110 cm (freie Wahl für alle). Es dürfen nur Kästen verwendet werden (keine Böcke, keine Pferde, keine Tische).

8.2.2. Landung:
Ab Übung 4 muss die Landung mindestens 1m hinter dem Kastenende erfolgen damit alle 5 Zusatzpunkte vergeben werden  können. Zumindest ein Weichboden (besser: Niedersprungmatte) ist zu verwenden.

8.2.3. Sprungbrett:
Der Brettabstand ist generell frei zu wählen. Es ist ein „Hochleistungssprungbrett“ zu verwenden („Doppelbrett“, d.h. übereinandergelegte Bretter sind verboten !) .

8.2.4. Kastenmittemarkierung:
Bei allen Sprüngen über den Längskasten muss das Aufsetzen der Hände nach der Kastenmittemarkierung erfolgen (in der entfernteren Hälfte), sonst ist die Übung mit null Punkten zu bewerten (die Markierung darf nicht berührt werden !).

8.3. Schwebebalken (Ü6 bis Ü9): 

Die Geräthöhe beträgt einen Meter. Für die Aufgänge kann ein auf der Matte liegendes Sprungbrett verwendet werden. Für die Abgänge soll zumindest ein Weichboden (besser: Niedersprungmatte) verwendet werden.

8.4. Barren:

Zum Einspringen kann ein Sprungbrett oder eine Turnbank verwendet werden.

9. Neun-Punkte-Übungen: 

Der geforderte Pflichtteil muss vorhanden sein und eine fünfteilige Übung geturnt werden. Die vier weiteren Übungsteile müssen zumindest dem Schwierigkeitsgrad der Übung 4 entsprechen, am Barren jedoch zumindest dem der Übung 5. Diese „Schlüsselelemente“ dürfen zweimal gezeigt werden und werden ggf. auch als zwei Teile anerkannt.

 


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