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Auch der Staat als späterer Erhalter der Straße sorgte für einen stets guten Erhaltungszustand dieser für Österreich nach dem Brenner wichtigsten Alpenstraße. Dass in diesem Bereich der Alpen einmal eine Autobahn gebaut werden würde, war daher abzusehen. |
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Zur Geschichte |
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| Quelle des nachfolgenden Berichts: Die Tauernautobahn Scheitelstrecke, Baudokumentation, Band I & II 1976, Band III 1982 | |||||||||||||||||||||||||||
| Projekt der "Reichsautobahnen" 1938 - 1942 | |||||||||||||||||||||||||||
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Nach dem "Anschluss" Österreichs an NS-Deutschland wurde eine Planungsgruppe mit der Aufgabe, den Bau einer Autobahn zwischen Salzburg und Klagenfurt vorzubreiten, gebildet, welche dem Generalinspektor des deutschen Straßenwesens Dr. Todt direkt unterstellt war. Die Leitung hatten 2 österreichische Straßenbautechniker. Die Alpen sollten im Bereich des Radstädter Tauernpasses durchquert werden. Doch hier sollte im Gegensatz zu anderen Gebirgsstrecken der "Reichsautobahnen" (Brenner, Pyhrn-Schoberpasslinie), wo nur der Bau von 9 m breiten Schnellstraßen vorgesehen war, eine vollwertige Autobahn mit 2 getrennten Richtungsfahrbahnen entstehen.
Diese Planungsgruppe hat eingehende Studien und örtliche Untersuchungen
aller in Frage kommenden Linienführungen durchgeführt und in einem
ausführlichen Bericht zusammengestellt. Als Trassierungsgrundlagen für alle Linien wurde eine Höchststeigung von
6,5% auf der freien Strecke sowie 2,5% im Tunnel und ein kleinster
Kurvenradius von 400 m, in Ausnahmefällen von 250 m, angenommen. |
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Während sich die Planungsgruppe (und später auch die Oberste Bauleitung
Villach) mit Nachdruck für die nunmehr gebaute Autobahnlinie vom Flachautal
zum Zederhaustal einsetzte, verfolgte Dr. Todt den Gedanken, die Linie vom
Flachautal, nach Durchtunnelung der Tauern, durch das Lantschfeldtal über
Mauterndorf zum Katschberg zu führen. Mit dieser Trasse sollte der Anschluß
des idealen Schigebietes von Obertauern an die Autobahn erleichtert werden. In diesem Zusammenhang sei hier auch noch erwähnt, dass im Jahre 1939 die
"Reichsbahn-Direktion Wien" den Auftrag erhielt, Studien für eine
Volleisenbahnlinie von Radstadt nach Mauterndorf durchzuführen. |
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Eine Entscheidung über die Linienführung südlich des Tauerntunnels (über Zederhaustal oder Lantschfeldtal) ist nicht erfolgt. Aus allen Untersuchungen und Stellungnahmen vieler Fachleute geht eindeutig hervor, dass die Linienführung im Zederhaustal schon damals aus folgenden Gründen wesentlich günstiger beurteilt wurde:
Durch die Entwicklung des Zweiten Weltkrieges
wurden Ende 1942 alle Planungen und Bauarbeiten eingestellt. Die Pläne
verschwanden für 20 Jahre in den Archiven. |
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| Neubeginn 1958 | |||||||||||||||||||||||||||
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Ab 1958 rückte besonders für das Bundesland Kärnten wegen des sich
anbahnenden und stets steigenden Fremdenverkehrs die Frage eines neuen, gut
ausgebauten Nord-Süd-Verkehrsweges stark in den Vordergrund. Vorerst gingen
die Untersuchungen in Richtung des Baus eines Straßentunnels zwischen Badgastein
und Mallnitz. Dieser hätte jedoch wegen der straßenmäßig nur schwer
überwindbaren steilen Rampenstrecken bei Lend in Salzburg und bei
Obervellach in Kärnten - vor allem im Winter - sicher nicht jene
internationale Bedeutung erlangt, wie eine Straße entlang der geplanten
Reichsautobahn Nr. 129 (vgl. dazu die Variante 1 in der Karte oben).
Gegen einen starken Durchgangsverkehr haben sich überdies die
Fremdenverkehrskreise im Gasteiner Tal ausgesprochen. |
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Die Studiengesellschaft Tauernschnellstraße 1964 - 1966 |
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Im Jahre 1964 gründete Freyborn die "Studiengesellschaft Tauernschnellstraße" und veröffentlichte eine kurz gefasste Aufklärungsschrift "Die Tauernschnellstraße". Auf seine Veranlassung gab das Institut für Raumordnung in Wien eine Druckschrift über die wirtschaftspolitische Bedeutung dieser wichtigen Verkehrsverbindung heraus. Diese Bemühungen führten letztlich dazu, dass die Planungs- und Vermessungsarbeiten aufgenommen wurden. Innerhalb von 3 Jahren sollte auf der Grundlage der Planungen der "Reichsautobahnen" eine auf neuesten Erkenntnissen beruhende Neuplanung einer Autobahn fertig gestellt sein. Die Planung sollte für eine Vollautobahn erfolgen, unabhängig davon, ob der Ausbau zu gegebener Zeit als Voll- oder Halbautobahn erfolgen werden wird. Trotz der Trassenführung durch das Gebirge sollten alle jene Grundsätze beachtet werden, die für Autobahnen im Flachland gelten. Für Vorstudie und generelle Planung waren Schichtenpläne im Maßstab 1 :5000 zu erarbeiten, lawinen- und steinschlaggefährdete Gebiete festzulegen sowie geologische und baugrundmäßige Gegebenheiten im Trassenbereich zu erkunden. Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen erhielt den Auftrag zum Befliegen der Strecke, um Über eine Luftbildauswertung Lagepläne 1 : 5000 zu erhalten. Die Forsttechnische Abteilung für Wildbach- und Lawinenverbauung wurde ersucht, die Gebiete mit Lawinen-, Muren- und Steinschlaggefahren einzugrenzen; Geologen wurden zur ersten Beurteilung des Baugrundes herangezogen. Im Jahre 1965 ergingen dann an Ziviltechniker die Aufträge zum Erstellen von Vorstudien und generellen Plänen für die Autobahn-Freilandstrecken. Am 21. Juni 1966 nahm der Nationalrat eine Entschließung mit dem Ziel an,
die notwendigen gesetzgeberischen Maßnahmen hinsichtlich einer Novellierung
des Bundesstraßengesetzes beziehungsweise Schaffung eines eigenen
Mautstraßengesetzes für diese wichtigste Straßenverbindung über den
Tauernhauptkamm in die Wege zu leiten. |
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| Trassenfindung 1966 - 1968 | |||||||||||||||||||||||||||
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Für den Bereich Zederhaustal erübrigte sich eine Luftbildauswertung, da dort aus der Zeit der ersten Planungen (1938 bis 1941) verwendbare Schichtenpläne vorhanden waren, die nur abschnittsweise terrestrisch ergänzt werden mussten. 1967 wurden unter anderem im Enns- und Zederhaustal über 150 Bohrungen und bodenmechanische Untersuchungen zur Erkundung der Untergrundverhältnisse enlang der Trasse druchgeführt. Nähere Aufschlüsse für die Planung des Tauerntunnels sollten ein Probestollen, der beim zukünftigen Südportal 306 m weit vorgetrieben worden war, und eine lotrechte, 550 m tiefe Rotationskernbohrung in der Mitte des geplanten Lüftungsschachtes, die aus einer Höhe von rund 1900 Metern über dem Meer im Bereich der Kößlerhias Alm aufgeteuft worden war, bringen. 1967 wurde auch eine Ziviltechnikergruppe beauftragt, für die beiden Tunnel Vorstudien zu erstellen und danach die generellen Pläne sowie die Detailplanung durchzuführen. Nach der Genehmigung der generellen Entwürfe für die Autobahn-Freilandstrecken erfolgten noch im Jahre 1967 die Aufträge zur Detailplanung für diese Abschnitte. Auf Grund der ermittelten Bodenkennwerte, technischer und wirtschaftlicher Überlegungen, aber auch auf Grund vieler Begehungen und Besprechungen mit den zuständigen Fachleuten und Vertretern der betroffenen Gemeinden und anderen Gruppen, konnte eine dem damaligen Planungsstand entsprechende optimale Trassenführung erarbeitet werden, die dann in den Detailplänen ihren Niederschlag fand. Wenn auch die Linienführung durch die früheren Planungen weitgehend vorgezeichnet gewesen ist, so musste dennoch in einigen Teilbereichen stark von der ursprünglichen Planung abgewichen werden: So im Bereich des Anstieges zum Tauerntunnel-Nordportal, wo einerseits die früher vorgesehene Höchststeigung von 6,0% auf 4,5% ermäßigt und andererseits die Trasse vom östlichen auf den westlichen Talhang gelegt werden musste. Durch diese Verlegung wurde vor allem der Gefahr durch Muren und Lawinen ausgewichen. Auch im Zederhaustal ergaben sich über weite Strecken Änderungen: Vom Norden kommend, wurde ab dem Ausgang aus dem engen Zederhaustal die linke Talseite verlassen, um einerseits der gefährlichen Zmöllinggraben-Lawine auszuweichen - diese hatte während der Planungszeit mehrmals die dort liegende Gemeindestraße in einem breiten Abschnitt meterhoch verschüttet - und anderseits den Ort Zederhaus möglichst wenig zu berühren, so dass dadurch eine ungestörte Erweiterung dieses Ortes ermöglicht wird. Schließlich wurde auch die alte Katschbergtunnellinie vollkommen
verlassen. Der seinerzeit geschlagene Richtstollen war nach 1940 vollkommen
verbrochen und teilweise unter Wasser gesetzt worden, so dass in der Nähe ein
Tunnelbau, wirtschaftlich vertretbar, kaum möglich gewesen wäre. Außerdem
musste die Steigung im Tunnel von 2,6% auf 1,5% ermäßigt werden, wodurch der
Tunnel weiter talauswärts angeordnet werden konnte. Die Vorteile durch die
geringere Steigung, die gestreckte - kürzere - Linie sowie die größere Nähe
des Tunnelportals bei der Autobahnmeisterei wurden höher eingeschätzt als
der Nachteil, dass nun die Tunnelröhren im südlichen Drittel im für den
Tunnelbau geologisch ungünstigen Gebirge zu liegen kommen. |
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![]() Streckenprofil Eben im Pongau bis Gmünd in Kärnten [Vergrößerung 113 kB] |
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Nach zahlreichen Bodenaufschließungen und mehreren Geländebegehungen waren drei Wahllinien für den Abstieg ins Tal zu untersuchen. Variante Zickenberg: Variante Lungau-Hoch: Die Variante Zickenberg mit dem großen Talübergang war wegen der zum Teil schlechten Fundierungsmöglichkeit (Schwemmsand) und der ungünstigen geologischen Verhältnisse am Zickenberg mit sehr hohen Kosten verbunden. Die Entwicklungsmöglichkeit für die Anschlussstelle St. Michael im Lungau insbesondere in Verbindung mit einer Mautstelle, war eng und beschränkt. Die Variante Lungau-Hoch war ebenso nachteilig mit der Rampensteigung von bis zu 4% behaftet; für die Anschlußstelle und die Mautstelle war jedoch eine breite Entwicklungsmöglichkeit gegeben. Diese Überlegungen führten zur Variante Lungau-Tief: Die Varianten wurden generell und überwiegend auch im Detail untersucht, so dass schließlich die Variante Lungau-Tief eindeutig als beste Lösung nachgewiesen werden konnte. Nachdem zu diesem Zeitpunkt sämtliche Vorfragen so weit geklärt waren, dass eine Verwirklichung des Autobahnbaues in Aussicht gestellt werden konnte, gab der Bundesminister für Bauten und Technik im November 1967 dem Nationalrat einen umfassenden Überblick; unter anderem teilte er darin mit, dass nach dem Stand der Planung der Bau des Tauerntunnels noch vor Ende des Jahres 1968 begonnen werden könnte. Damit wurde erstmals über einen möglichen Zeitpunkt der Verkehrsfreigabe im Bereich der Tauernautobahn-Scheitelstrecke, der die Alpenquerung einschließt, gesprochen, da dieses Tunnel-Bauvorhaben die längste Bauzeit beanspruchen würde. In weiterer Folge wurde mit der Bundesstraßengesetz-Novelle 1968 die
Tauern Autobahn in der Strecke: Salzburg-Niederalm-Golling-Werfen-Eben im
Pongau-Flachau-Zederhaus-Katschberg-Rennweg-Gmünd in
Kärnten-Seeboden-Spittal-Villach ins Verzeichnis der Autobahnen aufgenommen
und somit amtlich zur "Autobahn" erklärt. Allerdings war der
Abschnitt von Salzburg nach Golling schon 1964 als Autobahn festgelegt
worden. Die Tauern-Autobahn sollte in Villach in die Süd Autobahn, die von Wien nach Thörl-Maglern
führt, einbinden. |
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Die Tauernautobahn
Aktiengesellschaft (TAAG) Planung und Bauarbeiten 1969 - 1975 |
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In der Folge beschloss dann der Nationalrat das Tauernautobahn-Finanzierungsgesetz, dessen wesentlichste Bestimmungen - soweit sie die technischen Belange betreffen - sind:
Auf Grund des Haftungsrahmens und nach den "Erläuternden Bemerkungen" zur Regierungsvorlage war weiters festgelegt:
Mit diesem Bundesgesetz sollte, wie es auch im Gesamtverkehrskonzept der
österreichischen Bundesregierung für Sonderfälle vorgesehen war, einerseits
der Weg einer Finanzierung des Baues eines wichtigen und vordringlichen
Autobahnabschnittes durch Kreditoperationen über eine Kapitalgesellschaft
beschritten werden. |
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![]() Streckenprofil Knoten Salzburg bis Eben im Pongau [Vergrößerung 95 kB] |
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Mit diesem Gesetz war aber auch für den Bau und die Erhaltung der rund 181 km langen Tauern-Autobahn eine Teilung beschlossen: Die Strecke von Salzburg bis Eben im Pongau (rund 60 km) ist von der Bundesstraßenverwaltung (Amt der Salzburger Landesregierung) der Abschnitt von Eben im Pongau bis Rennweg von einer Aktiengesellschaft (rund 52 km) und der südliche Teil bis Villach (rund 69 km) wieder von der Bundesstraßenverwaltung (Amt der Kärntner Landesregierung) zu betreuen. Am 22. Mai 1969 wurde die Gründung der "Tauernautobahn Aktiengesellschaft (TAAG)" mit dem im Tauernautobahn-Finanzierungsgesetz vorgesehenen Mindestgrundkapital und der dort festgelegten Verteilung beschlossen. Nach dem Bearbeiten aller erhaltenen Unterlagen und dem Fortführen der noch nicht abgeschlossenen Arbeiten konnte die TAAG noch im Jahre 1969, unter voller Berücksichtigung der damals erkennbaren finanziellen Möglichkeiten, einen Bauzeitplan vorlegen, in dem als technisch und wirtschaftlich vertretbarer Zeitpunkt für die Verkehrsfreigabe für die gesamte rund 52 km Tauernautobahn-Scheitelstrecke "Juni 1975" festgelegt war. Nach diesem Bauzeitplan war vorgesehen, dass nach vorbereitenden Bauarbeiten im Jahre 1969 bereits ein Jahr später, 1970, mit den Tunnelbauten, die ja die längste Bauzeit erforderten, begonnen werden sollte. Alle anderen Baulose sollten so zeitgerecht ausgeführt werden, dass die gesamte Scheitelstrecke einschließlich aller Nebenanlagen knapp vor der festgesetzten Verkehrsfreigabe fertig gestellt werden könnte. Demnach sollten die Vergebungsverfahren für die Erd- und Brückenbaulose in den Jahren 1972 und 1973 durchgeführt werden. Im Zuge der Detailplanung kam es zu folgenden Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Konzept, was 1973 auch gesetzlich festgelegt wurde:
In der Zwischenzeit wurden die Planungs- und Bauarbeiten so weit vorangetrieben, dass bereits am 13. April 1973, rund acht Monate früher als ursprünglich erwartet, der Durchschlag im Katschbergtunnel und am 19. Jänner 1974 trotz größter geologischer Schwierigkeiten der Durchschlag im Tauerntunnel, wie im Bauzeitplan vorgesehen, erfolgen konnten. Am 21. Dezember 1974 konnte bereits der Katschbergtunnel mit den beiden anschließenden Rampen (zusammen rund 8 km) für den öffentlichen Verkehr freigegeben werden. Genau ein halbes Jahr später, am 21. Juni 1975, erfolgte dann die Verkehrsfreigabe für den rund 44 km langen Abschnitt von Eben im Pongau bis St. Michael im Lungau. |
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| Die A10 heute | |||||||||||||||||||||||||||
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letzte Änderung: 04.12.2001 |
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