Links oder rechts


Die wohl verwirrendste Geschichte der Richtungswahl im Straßenverkehr hat Österreich. Nicht nur, dass es Zeiten gab, wo verschiedene Landesteile unterschiedliche Straßenseiten benutzten, der Wechsel vom ursprünglichen Links- zum heutigen Rechtsverkehr erfolgte in 4 Schritten und dauerte nicht weniger als 17 Jahre (mehr dazu weiter unten).
 
Nicht einfach zu klären ist die Frage, warum in gewissen Ländern links, in den meisten aber rechts gefahren wird. Oft werden reichlich kuriose und absurde Erklärungen genannt. Ich habe versucht, alle verfügbaren Informationen dazu zu sammeln, zu ordnen und auf ihre Plausibilität zu überprüfen. Dank E-mails von Lesern dieser Seite konnte ich mehrere Irrtümer und bisher falsch dargestellte Sachverhalte korrigieren.

Nachfolgende Anmerkungen stammen z.T. von der Homepage von Brian Lucas, wo es noch mehr zum Thema gibt (allerdings auch Fehlinterpretiertes).
Link:
http://www.brianlucas.ca/roadside (in Englisch)

Von den 221 selbstständigen Staaten und Gebieten der Erde gilt in 58 Länder eine Linksfahrordnung und in 163 Länder eine Rechtsfahrordnung. In Europa fahren nicht nur die Briten und Iren links, sondern auch auf Malta und Zypern wird aufgrund der ehemaligen britischen Herrschaft links gefahren. Weltweit fahren nicht nur ehemalige britische Kolonien links, sondern auch Indonesien, Japan und die meisten ostasiatischen Länder außer China.
Es gibt einige ernsthafte Anhaltspunkte, dass auch schon im Römischen Reich vor rund 2000 Jahren Linksverkehr herrschte. Letztlich sind beide Arten von Verkehr darauf zurückzuführen, dass die meisten Menschen schon immer Rechtshänder waren.
Allerdings sind die Gründe, die letztlich zu einer Bevorzugung einer bestimmten Richtung führten, vielfältig und komplex. Dies soll nachfolgend erläutert werden.
LINKS RECHTS
Ein Fuhrwerk führen
Pferde wurden mit der rechten Hand geführt und der Führer ging daher links davon. Daher hielt sich jedes Fuhrwerk möglichst weit links am Straßenrande, damit der daneben gehende Führer das Straßenbankett benützen konnte. So konnte er auch beim Ausweichen auf der Außenseite der Straße bleiben und dabei nicht zwischen zwei Fuhrwerke kommen.
Zu Fuß gehen
Die meisten Leute haben eine natürliche Neigung, sich auf einem Weg rechts zu halten. Da Rechtshänder natürlich auch ihre Waffe rechts und einen Schutzschild links tragen, ergibt sich daraus, dem Gegner den Schild zuzuwenden und somit ein Gefecht im "Rechtsverkehr" zu führen.
Ein Pferd reiten
Eine rechtshändige Person besteigt ein Pferd von der linken Seite. Es wurde somit auch vorzugsweise von der linken Straßenseite weg geritten. Daraus ergab sich der praktische Schluss, sich auf dem Weg auch links zu halten. Auch Fahrräder werden von links bestiegen; Linksverkehr würde hier somit Vorteile bringen!
Kommt mir – als mittelalterlicher Ritter zu Pferd gedacht – jemand entgegen, ziehe ich mein Schwert oder ich biete die Hand. Das geschah jeweils mit der Rechten, während mit der linken Hand das Pferd geführt werden musste.
Reiter mit Lanzen
Reiter mit Lanzen hielten normalerweise ihre Waffen in ihren rechten Händen und man nimmt manchmal an, dass sie deswegen links geritten sein müssen. In der Tat reiten z.B. Tournierreiter mit Lanzen rechts, halten dabei ihre Waffen zwar in der rechten Hand, zielen jedoch, indem sie nach links über den Hals des Pferdes stechen.
Vom Wagen gesteuerte Fuhrwerke
In vielen Gebieten wurden aber ab der Neuzeit Fuhrwerke verwendet, bei denen die Zugtiere von einer auf dem Wagen sitzenden Person geführt wurden. Ein rechtshändiger Fahrer steuerte die Pferde mit einer in der rechten Hand gehaltenen Peitsche, und musste damit auf der rechten Seite des Fahrzeuges sitzen, wenn seine Peitsche nicht das Fahrzeug oder irgendeine andere am Wagen sitzende Person treffen sollte. Er hielt daher das Fahrzeug auf der linken Seite der Straße. Es ist in dieser Position auch leichter, schneller die Pferde nach links als nach rechts zu wenden, womit das Gespann leicht auf der linken Straßenseite gehalten werden konnte.
Berittene Pferdegespanne
In einigen Ländern wurden vorzugsweise Fuhrwerke von mehreren Pferden gezogen, von denen eines vom Fuhrmann geritten wurde. Ein rechtshändiger Reiter stieg von der Linken auf und steuerte das Gespann mit einer in der rechten Hand gehaltenen Peitsche und musste deswegen das hinterste linke Pferd des Gespannes reiten. Aus dieser Position hatte der Fuhrmann die auch beste Aussicht auf den entgegenkommendem Verkehr, indem er sich rechts hielt.
Seitenwahl
Die allererste Vorschrift bezüglich der Benützung einer bestimmten Straßenseite gibt es im "Buch der Riten" von Zhou Li aus dem Jahre 1100 v.Chr. Rechts Männer, Links Frauen und in der Mitte Fuhrwerke. Dies war aber ein rein willkürliche Vorschrift, frei von jeder technischen Überlegung.
In Europa gab es im Mittelalter einige Großanlässe, wegen derer man eigens Links/Rechts-Regeln erließ. So z.B. anno 1300 durch Papst Bonifaz VIII, der den Pilgern Linksverkehr auf der Engelsbrücke vorschrieb. Diese Regelung war notwendig, da in diesem Jahr zwei Millionen Pilger nach Rom kamen (Ablassjahr zur Nachfinanzierung der Kreuzzüge).
Obwohl im Alten Rom die Streitwagen im "Linksverkehr" betrieben wurden, da die Streitwagenlenker und ihre mit fahrenden Kämpfer die Waffen besser mit der rechten Hand auf der rechten Wagenseite einsetzen konnten, gingen aber die Wagenrennen im Circus Maximus links herum, also im "Rechtsverkehr". Dabei umrundeten die Fahrer einen Längskurs mit zwei Säulen als Wendepunkte in der Regel siebenmal gegen den Uhrzeigersinn. Auch die heutigen Trabrennen gehen gegen den Uhrzeigersinn.
Die Wahl der Straßenseite als fixe Regel scheint aber hauptsächlich mit der jeweils am meisten verbreiteten Wagenform zusammenzuhängen. In Gebieten, wo berittene Pferdegespanne dominierten, wurde der Rechtsverkehr eingeführt. In Gebieten, wo vom Wagen gesteuerte Fuhrwerke vorherrschten, wurde dem Linksverkehr der Vorzug gegeben.
In Paris dominierten offenbar berittene Pferdegespanne. Die Regierung Robespierres erließ zur Revolutionszeit ein Gesetz, das in Paris den Rechtsverkehr vorschrieb. Napoleon erweiterte dieses Gebot auf schwere Militärfahrzeuge mit Vorreitern. Der restliche Verkehr musste sich dem anpassen. Zur Pflicht wurde der Rechtsverkehr in Frankreich aber erst 1852 per Dekret. 1909 wurde noch einmal ein Vorstoß zum Linksverkehr gemacht, der nicht befolgt wurde. Aber erst 1921 war dann der Rechtsverkehr in Frankreich endgültig und offiziell eingeführt worden.
In Großbritannien wurde 1835 durch den Highway Act Linksverkehr eingeführt, nachdem dieser bereits seit 1722, angeordnet durch Londons Oberbürgermeister, auf der London Bridge galt.
In weiten Gebieten Mittel- und Osteuropas wurden seit jeher vom Wagen gesteuerte Fuhrwerke verwendet. Der bekannteste Vertreter dieses Verkehrsmittels – die Kutsche (= von ungarisch kocsi) – wurde im 16. Jahrhundert in Ungarn erfunden und wurde zum Vorbild für die meisten Typen von Pferdewagen.
Im Straßenverkehr herrschte somit in Mittel- und Osteuropa Linksverkehr, bis im Zuge der Napoleonischen Feldzüge in allen von Frankreich eroberten Ländern der Rechtsverkehr eingeführt wurden. Während die meisten Länder nach dem Rückzug der Franzosen beim Rechtsverkehr blieben, kehrten die Länder der Donaumonarchie wieder zum Linksverkehr zurück. Die Einführung der Rechtsfahrordnung erfolgte hier erst im Zuge der deutschen Besetzung 1938.

Die Niederlande kamen über die Eisenbahn zur Rechtsfahrregel. Zunächst gab es auf den niederländischen Straßen keine Vorschrift über die Wahl der Straßenseite. Der Linksverkehr war aber vorherrschend. Mit die zweigleisige Ausbau von Eisenbahnen zwischen 1860 und 1890 wurde wie schon in Deutschland auf der Schiene der Rechtsverkehr eingeführt. Diesem Beispiel folgten die damals in vielen Städten gebauten Straßenbahnen. Somit führten zunächst die Stadtverwaltungen den Rechtsverkehr ein. Am Land herrschte Linksverkehr. Erst Anfang des 20. Jahrhunderts wurde in den Niederlanden der Rechtsverkehr generell eingeführt.
Dies galt aber nicht für die Überseegebiete. In den ehemaligen niederländischen Kolonien (Indonesien, Surinam) wird daher bis heute links gefahren.

 

Seitenwechsel
Viele Staaten haben von ehemals Linksverkehr auf Rechtsverkehr umgestellt, während nur ein einziger Fall für die umgekehrte Richtung existiert: Auf der zu Japan gehörigen Insel Okinawa wurde am 30. Juli 1978 auf Linksverkehr umgestellt. Zuvor war die Insel nämlich in Folge des 2. Weltkrieges bis 1972 von den USA besetzt.

Da die Mehrheit der europäischen Staaten am Beginn des 20. Jahrhunderts Rechtsverkehr hatten, drängte das "beratende und technische Komitee des Völkerbundes für Verkehrs- und Transitfragen" 1927 ausdrücklich auf eine internationale Vereinheitlichung zumindest in Kontinentaleuropa im Sinne des Rechtsfahrens.

In Europa wechselten daher von links nach rechts:
1920er-Jahre: Italien, Jugoslawien und Teile Polens (altösterreichische Teile = Schlesien, Bukowina)
22.08.1921 / 02.04.1930 / 15.06.1935 / 01.07.1938 / 18.09.1938: Österreich
01.06.1928: Portugal
16.06.1929: Gibraltar
1930er-Jahre: Luxemburg
ca. 1938/39: Tschechoslowakei
06.07.1941: Ungarn (ausgenommen Budapest, hier erst am 09.11.1941)
03.09.1967: Schweden
29.05.1968: Island

In Lateinamerika stellten von Links- auf Rechtverkehr um: Argentinien, Paraguay, Uruguay, Belize (ehem. Britisch Honduras) und Panama, sodass am amerikanischen Festland nur mehr in Guyana und Surinam Linksverkehr herrscht. Auf den meisten karibischen Inseln fährt man dagegen - da ehemals britische Kolonien - nach wie vor links. Interessanterweise fährt man auch auf den US Virgin Islands links, obgleich sonst die Verkehrsvorschriften der USA gelten und alle Fahrzeuge die Lenkung links haben.

In Afrika stellte Nigeria in den 1970er-Jahren von Links- auf Rechtsverkehr um, da man auch in dieser Weise versuchte, sich von der britischen Kolonialvergangenheit zu distanzieren. Auch die anderen ehemals britischen Kolonien Westafrikas stellten von Links- auf Rechtsverkehr um: Gambia, Sierra Leone, Ghana, tlw. Togo, Kamerun.
 

Österreich

Vor dem 1. Weltkrieg gab es im größten Teil Österreichs wie in der übrigen Donaumonarchie – Linksverkehr, während in Tirol und Vorarlberg Rechtsverkehr herrschte. 1915 wurde verfügt, dass generell links zu fahren sei.
1921 begann die Diskussion neu und Vorarlberg erhielt wegen der intensiven Verflechtung mit Deutschland und der Schweiz die Erlaubnis, zum schon vor 1915 üblichen Rechtsverkehr zurückzukehren. Die Umstellung in Vorarlberg erfolgte mit 22. August 1921.
1929 wurde vom Parlament endgültig die Einführung des Rechtsverkehrs in ganz Österreich beschlossen. Während Tirol durch den großen Anteil an Durchzugsverkehr auf der Brennerachse sofort umstellen wollte, wollte Wien damit noch länger warten, da im Zusammenhang mit dem Straßenbahnsystem sehr aufwändige und zeitraubende Umbaumaßnahmen notwendig waren. Es gab sogar die Idee, nur in Wien den Linksverkehr für mehrere Jahre beizubehalten (Was das bedeutet hätte, kann sich jeder mit Phantasie ausmalen!).
Man einigte sich, nördlich des Alpenhauptkammes, westlich eines Punktes östlich der Einmündung des Gasteinertales in das Salzachtal (östlich von Lend) am 2. April 1930 den Rechtsverkehr einzuführen. Dieser Punkt wurde gewählt, weil hier nur eine einzige Straßenverbindung als Schnittstelle zwischen Rechts- und Linksverkehr existierte.
Das übrige Österreich sollte am 1. Dezember 1932 auf Rechtsverkehr umstellen.
Wahrscheinlich aufgrund der instabilen politischen Verhältnisse und der Wirtschaftskrise zu jener Zeit verstrich dieser Zeitpunkt im größten Teil Österreichs ohne Umstellung. Lediglich Osttirol und Kärnten stellten am 15. Juni 1935 um.
Nach dem "Anschluss" an Nazi-Deutschland im März 1938 wurde die Einführung des Rechtsverkehr in Ostösterreich eiligst nachgeholt (Kundmachung des Reichsstatthalters in Österreich vom 18. 5. 1938, RGBL. 171). Unterstützend wirkte dabei, dass viele Verkehrsunfälle dadurch passierten, weil die deutschen Fahrzeuglenker alle auf Rechtsverkehr eingestellt waren. Am 1. Juli 1938 wurde in Oberösterreich (mit Ausnahme des Kleinramingtales bei Steyr), der Steiermark (mit Ausnahme der Gegend um Mariazell), dem Südburgenland und Salzburg (mit Ausnahme des Pinzgaues, wo schon rechts gefahren wurde) umgestellt, am 18. September 1938 folgten schließlich Niederösterreich mit Wien, das Nordburgenland, sowie das Mariazeller Gebiet und das Kleinramingtal.
 

Eine genaue Schilderung der Umstellung von Links auf Rechtsverkehr in Österreich finden sie hier.

Karte aus der Salzkammergutzeitung vom 30. Juni 1938: Im Westteil wurde z.T. schon immer rechts gefahren, während der Ostteil erst 1938 umstellte. Die für Niederösterreich und Wien angegebene Umstellung am 3. Oktober wurde übrigens auf den 18. September 1938 vorverlegt.

Tschechoslowakei

Mit der im "Münchener Abkommen“ vom 29. September 1938 beschlossenen Annexion der deutschsprachigen Gebiete der Tschechoslowakei durch Deutschland sollte auch die Umstellung von Links- auf Rechtsverkehr erfolgen. Die Besetzung verlief etappenweise zwischen dem 1. und 10. Oktober 1938. Vom deutschen und vom tschechischen Generalstab war ein genau bestimmter Sicherheitsabstand zwischen den abziehenden tschechischen und den nachrückenden deutschen Truppen vereinbart worden, was u.a. verkehrstechnische Gründe im Zusammenhang mit der Umstellung auf die Rechtsfahrordnung hatte.
Nach der Besetzung des Restes von Tschechien am 15. März 1939 und der Schaffung eines "Schutzstaates" Slowakei am 14. März 1939 wurde auch in diesen Gebieten die Rechtsfahrordnung eingeführt.
 

Kanada

In Kanada gab es mit Ausnahme der Provinzen Quebec und Ontario (weil ehemalige französische Kolonien) bis in die 1920er-Jahre Linksverkehr. In den übrigen Gebieten des heutigen Kanadas bestand zunächst der in Großbritannien übliche Linksverkehr. Erst in den 1920er-Jahren wurde umgestellt, um der im ganzen übrigen Nordamerika üblichen Regelung zu entsprechen. Das abgelegene Neufundland schloss sich erst 1949 als 10. Provinz Kanada an, stellte aber schon zwei Jahre zuvor auf Rechtsverkehr um.

Daten der Umstellung:
British Columbia: 1. Januar 1922
New Brunswick: 1. Dezember 1922
Nova Scotia: 15. April 1923
Prince Edward Island: 1. Mai 1924
 

Schweden

Schweden führte schon 1736 den Linksverkehr ein, während sich die übrigen skandinavischen Länder später für den Rechtsverkehr entschieden. Mitte des 20. Jahrhunderts stieg der Druck in Schweden, sich auch an die in ganz Kontinentaleuropa übliche Rechtsverkehrsordnung anzupassen. Speziell zum Nachbarland Norwegen gab es stets Probleme, da viele kleine Grenzübergänge unbesetzt waren und keine besonderen Grenzanlagen bestanden. Es war daher den Verkehrsteilnehmern oft nicht klar, in welchem Land sie gerade waren und damit, welche Seite der Straße sie zu benützen hatten. Überdies waren schon damals die meisten in Schweden zugelassenen PKW linksgesteuert.
1955 wurde dazu eine Volksabstimmung abgehalten, bei der jedoch 82,9% für eine Beibehaltung der gewohnten Linksfahrregelung stimmten und nur 15,5% für eine Umstellung waren.
Am 3. September 1967, um 5 Uhr morgens erfolgte dennoch die Umstellung auf die Rechtsfahrordnung. Zuvor erhielt jeder Haushalt eine 30-seitige Broschüre und eine eigene Behörde, die "Statens Högertrafikkommision" (nationale Rechtsverkehrskommission) wurde geschaffen, um die Umstellung zu organisieren. Am 3. September 1967 wurde zwischen 1 Uhr nachts und 6 Uhr morgens jeder Fahrzeugverkehr untersagt, um die Umstellung der Verkehrszeichen nicht zu behindern. Zur schnellern Abwicklung der Arbeiten wurden auch Soldaten eingesetzt. In einigen Städten gab es wegen des erhöhten Arbeitsumfanges für die Umstellung sogar für bis zu 29 Stunden keinen privaten Fahrzeugverkehr. Für die nachfolgende Zeit wurden sehr niedrige Höchstgeschwindigkeiten verfügt, die innerhalb eines Monats schrittweise wieder an die Limits vor der Umstellung angehoben wurden.
 

USA

In den USA galt in Abhängigkeit der vorherrschenden Herkunft der ersten europäischen Siedler Links- und Rechtsverkehr. In den ehemals französischen Kolonien entlang des Mississippi galt z.B. Rechtsverkehr, während die Neu-England-Staaten Linksverkehr hatten.
In den Ostküstenstaaten südlich von Neu England dürfte es eine teilweise gemischte Fahrordnung gegeben haben, denn bereits 1792 beschloss Pennsylvania ein Gesetz zur generellen Einführung der Rechtsfahrordnung. New York folgte 1804 und New Jersey 1813.
Insgesamt dürfte in den USA vor ihrer Gründung schon der Rechtsverkehr vorherrschend gewesen sein, da berittene Pferdefuhrwerke - so genannte Conestoga, die von sechs Pferden gezogen wurden - weit verbreitet waren, die am besten rechts gefahren werden. Besser links zu fahrende Postkutschen kamen erst später zu einer weiten Verbreitung und hatten sich daher der bestehenden Praxis zu unterwerfen.
 

Anekdotisches

Nicht nur Österreich, Tschechoslowakei und Ungarn machten im Zuge der Besetzung durch Nazi-Deutschland eine "Rechtswendung", auch die britischen Kanal Inseln wechselten durch die deutsche Besetzung auf Rechtsverkehr, kehrten aber nach Kriegsende wieder zum Linksverkehr zurück.

Ein gleichartiger Fall wird von den britischen Falklandinseln berichtet, die 1982 unter der 2,5-monatigen argentinischen Besetzung Rechtsverkehr hatten.

Die Einführung des Rechtsverkehrs in Nova Scotia, Kanada, führte 1923 zu einem starken Preisverfall bei Rindfleisch. Zu jener Zeit waren nämlich noch viele Ochsen als Zugtiere im lokalen Güterverkehr im Einsatz. Die notorisch trägen Tiere ließen sich nicht auf den Rechtsverkehr umerziehen und mussten deshalb verkauft und geschlachtet werden.
Auch die Straßenbahngesellschaft von Halifax wollte die hohen Kosten für den Umbau der Türen auf die andere Waggonseite nicht tragen und verklagte deshalb die Regierung wegen Kostenersatz.

Myanmar (ehem. Burma), bis 1948 britische Kolonie, hatte bis 1970 Linksverkehr. Angeblich soll die Umstellung auf Rechtsverkehr deshalb erfolgt sein, weil es dem damaligen Präsidenten Ne Win von einem Wahrsager aufgetragen worden war. Allerdings sind dort bis heute noch viele alte Autos und Busse rechtsgesteuert. Und die meisten modernen Autos sind Gebrauchtwagen aus Japan und somit auch rechtsgesteuert. Einige alte Ampeln in der Innenstadt von Rangun befinden sich auch heute noch auf der falschen Seite der Straße.

In Kambodscha wurde im Januar 2001 ein Gesetz verabschiedet, nach dem alle rechtsgesteuerten Fahrzeuge entweder für den im Land üblichen Rechtsverkehr umgebaut werden müssen oder konfisziert werden. Der Grund dafür ist, dass im Land etwa 80% der Autos gestohlene und geschmuggelte Fahrzeuge aus Thailand (dort Linksverkehr) sind.
 

Die Seite des Lenkrades

Die ersten in den USA gebauten Autos waren trotz Rechtsfahrordnung rechtsgesteuert. Dies wurde von den weit verbreiteten Einspännern übernommen, auf denen der Fahrer rechts saß. Erst nach 1900 kam man zum Schluss, dass es praktischer wäre, als Fahrer nahe der Straßenmitte zu sitzen, um den Gegenverkehr besser beobachten zu können.
Henry Ford führte ab dem Modelljahr 1908 die Linkssteuerung ein, Cadillac stellt ab 1915 die Seitenwahl frei und stellte erst nach 1916 generell um.
Doch es gibt auch Gründe, bei Rechtsfahrordnung ein rechtsgesteuertes Fahrzeug zu benützen. In der Anfangszeit des Automobils gab es viele Fahrzeuge mit Chauffeur, der zweckmäßigerweise auf der Seite des Straßenrandes saß, um seinen hinten sitzenden Passagieren die Tür öffnen zu können, ohne um das Fahrzeug gehen zu müssen. Bei den früheren oft schmalen Straßen könnte es auch ein wichtiges Argument für Rechtsteuerung bei Rechtsverkehr gewesen sein, den Straßenrand besser beobachten zu können. Überdies schien es vorteilhaft, dass Rechtshänder mit der rechten Hand die – früher sensible – Lenkarbeit verrichten und mit der linken Hand die Schaltung.
Aus Italien ist auch überliefert, dass trotz Rechtsfahrordnung speziell für die Gebirgsstraßen rechtsgesteuerte Nutzfahrzeuge hergestellt wurden, da die früher oft schmalen Bergstraßen eine besondere Beachtung der Straßenränder erforderte. Bis Mitte der 1960er-Jahre soll Lancia alle PKW auch aus diesem Grund mit genereller Rechtssteuerung gebaut haben. In Spanien wurden wiederum Busse früher mit Rechtssteuerung gebaut, damit der Fahrer den Fahrbahnrand und die ein- und aussteigenden Passagiere besser im Auge behalten konnte.
Unabhängig von der Seite des Lenkrades haben jedoch die Pedale immer die gleiche Anordnung (von links Kupplung-Bremse-Gas). Auch die Stellungen von Schaltgetrieben sind weltweit einheitlich. Unterschiede gibt es jedoch in der Lage des Blinkerhebels. Während in Großbritannien und Irland der Blinkerhebel wie bei linksgesteuerten Fahrzeugen links ist, ist er bei rechtsgesteuerten Fahrzeugen in Ostasien und Australien rechts. Dies führte früher zu dem Umstand, dass direkt aus Japan nach Großbritannien importierte Fahrzeuge (z.B. Nissan) den Blinkerhebel rechts – also auf der verkehrten Seite – hatten, während in Großbritannien gebaute Autos der gleichen Marke den Blinkerhebel links hatten.
 

Schifffahrt

In der Schifffahrt gilt fast ausschließlich Rechtsverkehr. Wenn sich jemand in ein Ruderboot setzt, wird er – als Rechtshänder – sein Ruder vorzugsweise auf der rechten Seite benutzen. Die Langschiffe wurde daher auch zuerst mit einen Ruder an der in Fahrtrichtung rechts liegenden Seite gesteuert (daher bis heute Steuerbord und entsprechend zur Richtung, in der der Rücken des Steuermanns zeigte, Backbord). Auch die Gondeln in Venedig werden rechts gerudert.
Es gibt aber viele Ausnahmen auf Binnenwasserstraßen und z.B. auch am Rhein. Hier kann ein flussaufwärts fahrendes Schiff bei Linksbiegungen (flussaufwärts gesehen) durch ein spezielles blaues Signal den Gegenverkehr ersuchen, die Seite zu wechseln, um der starken Strömung rechts auszuweichen. Eine vorgeschriebene Rechtsfahrordnung (so genannter geregelten Verkehr) gibt es für den Rhein in Deutschland nur zwischen der Neckarmündung (km 428,20) und Lorch (km 540,20) und zwischen Duisburg (km 769,00) und der deutsch-niederländischen Grenze (km 857,68).
Motorboote und kleine Schiffe haben die Steuerung aber immer rechts, was den Grund in der Rechtsregel hat. Um von rechts kommende Schiffe und deren Geschwindigkeit möglichst gut erkennen zu können, ist eine Rechtssteuerung von Vorteil. Auch auf größeren Schiffen steht der wachhabende Offizier rechts.
 

Eisenbahn

In den meisten Ländern fährt die Eisenbahn im Linksverkehr. Die Ursache liegt in England: Dort herrschte schon für Postkutschen der Linksverkehr. Die ersten Züge wurden von Pferden gezogen, sodass diese Regel übernommen wurde. Letztlich wurde auch die bis heute meist verbreitete Spurweite der Eisenbahn (1435 mm) vom genormten Spurstand der englischen Postkutschen übernommen.

Für den praktischen Betrieb der damals vorherrschenden Dampfloks war das Linksfahren jedoch nachteilig, da der Heizer zwangsläufig auf der rechten Seite des Führerstandes arbeiten musste, damit der Lokführer auf dessen linker Seite die links vom Gleis stehenden Signale sehen konnte, was für den gewöhnlich rechtshändigen Heizer eine Arbeitserschwernis zur Folge hatte. Im Laufe der Zeit gingen verschiedene Bahnen daher teilweise oder vollständig vom Linksbetrieb auf den Rechtsbetrieb über, zum Beispiel in Deutschland oder Russlands Dagegen wurden in der Schweiz einige anfangs rechts befahrene Strecken zwecks Vereinheitlichung auf Linksbetrieb umgestellt.

Zweigleisige Eisenbahnstrecken in ehemaligen Kolonien haben in der Regel die Fahrordnung des früheren Mutterlandes (Ausnahme: Niederlande rechts, deren frühere Kolonie Indonesien jedoch links).

Zur weiteren Steigerung der Leistungsfähigkeit zweigleisiger Strecken wurde ab Mitte des 20. Jahrhunderts der Gleiswechselbetrieb eingeführt: dabei können beide Streckengleise signalmäßig in beiden Richtungen im Regelbetrieb befahren werden und Züge sich auf freier zweigleisiger Strecke überholen. Hierdurch wurde die starre Festlegung der Fahrordnung aufgehoben, obgleich auch auf Strecken mit Gleiswechselbetrieb gewöhnlich für jede Richtung das der in dem betreffenden Land hergebrachten Fahrordnung entsprechende Gleis benützt wird und das andere nur bei Bedarf. Eine eindeutig festgelegte Fahrordnung ist beim heutigen Eisenbahnbetrieb mit elektrischen oder Diesellokomotiven sowie Triebwagen mit ihren vorne liegenden Führerständen jedenfalls nicht mehr erforderlich, da die Betriebssicherheit durch die moderne Eisenbahnsicherungstechnik gewährleistet ist

Links fahren die Züge in:
Amerika: Argentinien, Brasilien (Breitspurstrecken), Chile, Uruguay
Europa: Belgien, Frankreich (außer in Elsass-Lothringen und die Pariser Métro), Großbritannien, Irland, Italien, Österreich (Südbahn, Nordbahn, Franz-Josefs-Bahn), Portugal, Schweden, Schweiz, Slowenien (außer Zidani Most-Dobova), Spanien (Nordbahn Irún-Burgos-Valladolid-Madrid), Tschechien (Nordbahn" Oderberg-Břeclav und Zateč-Prag)
Afrika: Ägypten, Algerien, Elfenbeinküste, Kenia, Marokko, Mosambik, Simbabwe, Südafrika, Tunesien
Asien: Bangladesh, China, Hongkong, Indien, Indonesien, Iran, Israel, Japan, Korea, Malaysia, Myanmar, Pakistan, Philippinen, Sri Lanka, Syrien (teilweise) Taiwan (nur alte Bahnen), Thailand
Ozeanien: Australien, Neuseeland

Rechts fahren die Züge in:
Amerika: Kanada, Kuba (außer Raum Havanna), Mexiko, USA (außer "Chicago and Northwestern Railroad", Streckenteile bei San Bernardino/Kalifornien und Bangor/Maine)
Europa: Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland (außer 10 km bei Nürnberg), Finnland, Griechenland, Kroatien, Luxemburg (außer Kleinbettingen-Luxemburg), Niederlande, Norwegen, Österreich (großteils), Polen, Rumänien, Russland, Schweden, Serbien, Slowakei, Spanien (außer Nordbahn Irún-Burgos-Valladolid-Madrid), Tschechien (außer "Nordbahn" Oderberg-Břeclav und Zateč-Prag), Türkei, Ungarn
Afrika: Kamerun, Senegal
Asien: Russland, Syrien (teilweise), Nachfolgestaaten der UdSSR, Türkei

Sonderfall Österreich:
Wie schon im Straßenverkehr war auch bei der Eisenbahn die Wahl der richtigen Seite schwierig und konnte bis heute nicht einheitlich gestaltet werden. Der Grund dafür war, dass während der Donaumonarchie die verschiedenen Bahngesellschaften jeweils ihre eigene Fahrordnung hatten. Im Zuge des Anschlusses Österreichs an Hitler-Deutschland wurde damit begonnen, in Österreich die in Deutschland übliche Rechtsfahrordnung einzuführen. Dieses Vorhaben blieb aber im Zweiten Weltkrieg stecken. So wurde nach dem Krieg im Bereich der Bundesbahndirektionen Wien und Villach links, im Bereich der Bundesbahndirektionen Linz und Innsbruck rechts gefahren, was zur Folge hatte, dass Züge der Westbahn im Bahnhof Amstetten von Links- auf Rechtsverkehr wechselten.
Heute wird noch auf der Südbahn einschließlich der Semmeringbahn (Wien – Graz-Puntigam), der Nordbahn (Wien – Hohenau – Břeclav/Tschechien), der Strecke Absdorf-Hippersdorf – Tulln – Wien sowie den meisten Strecken im Wiener Stadtgebiet links gefahren; ansonsten rechts, einschließlich der beiden früher links befahrenen Streckenabschnitte der Westbahn (Wien – Amstetten; hier erfolgte die Umstellung erst in den 1980er-Jahren) und der Brennerbahn (Wörgl – Innsbruck – Brenner – Italien). Allerdings sind die mehrgleisigen Strecken in Österreich signaltechnisch praktisch vollständig für Gleiswechselbetrieb ausgerüstet.

zuletzt geändert: 21.02.2006

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