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H E L F F

Flugzeugbau

FLUGHANDBUCH

FÜR DAS ULTRALEICHTFLUGZEUG

„ALBATROS 52"

 

Ausgabe:

Werknummer: 109

Baujahr: 1988

Kennzeichen: D – MABN

Halter: Wilhelm ENZENHOFER

Schatzsiedlung 48

A-4101 Feldkirchen

Betriebstüchtigkeitsnachweis Nr: 028-009

Kennblattnummer: 61028

Dieses Handbuch ist an Bord mitzuführen!

 

HERSTELLER: Firma HELFF G.m.b.H & Co.

Flugzeugbau KG

Richard-Klinger-Strasse 15

D-6270 IDSTEIN

 

HELFF Flugzeugbau

Flughandbuch „ALATROS" Blatt 2

Berichtigungsstand des Handbuches

Lfd.Nr. Benennung Seite Datum Unterschrift
1 Meldung technische

Störungen

23 10-01-04

 

 

 

 

 

Vorbemerkung:

Dieses UL – Flugzeug entspricht den Bauvorschriften für Ultraleichtflugzeuge (BFU)

 

Beim Betrieb des Flugzeuges muss die

„ Allgemeinverfügung für den Betrieb von Bemannten, Nichtzulassungspflichtigen Luftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland" beachtet werden!

(NFL I-96-97/82)

Zum Fliegen dieses Flugzeuges ist ein Befähigungsnachweis erforderlich:

Jeder Pilot muss mit den spezifischen Eigenarten von UL- Geräten vertraut sein. Die Handhabung am Boden und in der Luft ist z.T. anders als bei konventionellen Flugzeugen.

UL – Motoren sind keine Flugmotoren, der Flugweg muss immer so gewählt werden, dass eine Landung bei Motorausfall gefahrlos möglich ist.

Der Albatros ist aufgrund seiner verhältnismäßig harmlosen Flugeigenschaften gut für Einweisung und Schulung geeignet.

 

 

 

 

 

1. Betriebswerte und Grenzen

Fluggeschwindigkeiten:

Höchstzulässige Geschwindigkeit: 115 km/h

Massen:

Rüstmasse: (siehe letztes Wägeblatt) kg

Höchstzulässige Flugmasse: 358 kg

Zuladung auf den Sitzen: max. 180 kg

Die max. Zuladung ist entsprechend dem letzten

Wägeblatt ist zu beachten.

Lastvielfache:

Höchstzulässiges positives Lastvielfaches: +4

Höchstzulässiges negatives Lastvielfaches: - 2

Schwerpunktlage im Fluge:

Flugzeuglage: Leitwerksträgerrohr + 3º

Bezugsebene: Flügelvorderkante

Höchstzul. Vorlage Xs=29%=523mm hinter Flügelvorderkante

Höchstzul. Rücklage Xs=37%=641mm hinter Flügelvorderkante

Fahrtmessermarkierung:

Grüner Strich: 45 – 115 km/h

Roter Strich bei. 115 km/h

Motordrehzahlen:

Bei Luftschraube D = 1,8 m , Steigung 10 cm

Höchstzulässige Drehzahl im Horizontalflug: N = 2100 1/min

Dabei Motordrehzahl: N = 5900 1/min

 

2. Beschränkungen:

Das Flugzeug ist für Kunstflug nicht zugelassen

Kurven über 45º Schräglage sind nicht erlaubt

Flüge dürfen nur am Tage nach Sichtflugregeln durchgeführt werden.

Flüge bei Vereisungsbedienungen sind nicht erlaubt.

Bei stark böigem Wind oder Windgeschwindigkeiten über 10 m/s ist der Flugbetrieb einzustellen.

Die gesetzlichen Bestimmungen über den Betrieb von UL- Flugzeugen sind zu Beachten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3. Hinweise zur Bedienung des Motors

Bei dem Motor handelt es sich um einen 2- Zylinder 2 –Takt Reihenmotor mit Wasserkühlung

Das Durchdrehen der Luftschraube von Hand darf nur bei abgezogenem Kerzenstecker erfolgen.

Kraftstoff: Tankstellenbenzin 95 Oktan

1 : 50 mit Zweitaktöl gemischt.

Anlassen: 1. Kraftstoffpumpe ein

2. Gashebel Leerlauf

3. Luftklappe (Choke) ein

4. Zündung ein

5. Luftschraube frei

6. Bereich vor Flugzeug frei

7. Startknopf drücken

8. Nach Anspringen des Motors

zügig Gas geben und Luftklappe

( Choke) langsam bis aus

Sollte der Motor nicht sofort anspringen, Anlassvorgang mehrmals mit kurzen Pausen wiederholen.

Bei ersoffenen Motor Zündkerzen ausbauen und trocknen.

Auch bei warmen Motor mit Choke oder ¼ Gas anlassen.

Zweitaktmotoren brauchen nur eine kurze Warmlaufzeit (ca1.min.)

Durch die Anordnung mit Zugpropeller treten keine Kühlprobleme auf.

 

4. Hinweise zum Flugbetrieb:

a) Rollen am Boden:

Beim Anlassen des Motors mit Bremsklötze oder Bremse das Losrollen verhindern

Auf Asphalt oder Beton beschleunigt das Flugzeug schon bei Leerlaufschub, insbesondere bei Rückenwind.

Die Bugradsteuerung wirkt sehr gut und Sinnrichtig

(Pedal rechts: Rollen nach rechts)

Das Rollen stellt kein Problem dar.

Der Wenderadius ist sehr klein, durch das breite Fahrwerk besteht jedoch keine Gefahr, in Kurven umzukippen.

Auch bei Seitenwind lässt sich das Flugzeug präzise rollen.

Bei Rollen mit Rückenwind Knüppel in Neutralstellung festhalten.

b) Start und Steigflug

Wenn Startbahn und Anflug frei – In Startposition rollen

Langsam Vollgas geben

Bei Vollgas fangen die Blattspitzen des Propellers an, harte Geräusche zu erzeugen.

Nach dem Losrollen Knüppel leicht gezogen halten

Bei ca.25 km/h lässt sich das Bugrad abheben.

Das Flugzeug hebt bei ca. 45 km/h im Bodeneffekt alleine ab, Knüppel nachlassen und im flachen Steigflug Fahrt auf ca.60 km/h aufholen.

Dann mit 55 bis 60 km/h weiter steigen.

Bei sehr ruhigen Wetter und nach ausreichender Erfahrung kann auch mit 50 km/h gestiegen werden. Bei dieser Geschwindigkeit steigt das Flugzeug am besten.

Wenn irgend möglich, gegen den Wind starten.

Max. Seitenwindkomponente beim Start: 15 km/h

 

c) Reiseflug

Die Überziehgeschwindigkeit liegt für 358 kg Flugmasse bei

45 km/h.

Das Überziehen kündigt sich durch ein Schütteln im Höhensteuer bei ca. 48 km/h an. Die Ruder werden „weich", bleiben aber wirksam. Das Querruder wirkt im Langsamflug gut, man kann Korrekturen der Richtung und der Schräglage vornehmen.

Beim Überziehen aus dem Geradeausflug kippt das Flugzeug weich nach vorne ab. Der Höhenverlust beträgt ca. 25 Meter.

 

Bei Turbulenzen kann das Flugzeug über den Flügel abkippen.

Das Abkippen lässt sich mit dem Seitenruder stoppen.

Der Höhenverlust ist gering. ( ca. 20 m)

In Bodennähe kann jedoch ein solches Abkippen sehr gefährlich werden. Deshalb sollte bei Turbulenz in Bodennähe nicht unter

60 km/h geflogen werden.

Wegen der sehr engen Kurvenradien kommt es zu großen Geschwindigkeitsunterschieden zwischen Innen- und Außenflügel.

Das hat erhebliche Wenderollmomente zur Folge.

Bei 30 o Schräglage ist bereits ein deutliches „Abstützen" mit dem Querruder erforderlich. Kurven mit mehr als 45 o Schräglage sind nicht mehr sinnvoll und zulässig

Der Albatros hat ein geringes negatives Wendemoment.

Trotzdem sollten Richtungsänderungen mit Seiten- und Querruder geflogen werden.

Die maximale Geschwindigkeit von 110 km/h darf unter keinen Umständen überschritten werden.

Bei Turbulenz ist Abstand von dieser Geschwindigkeit zu halten.

Bei starker Thermik ausreichend Abstand von den Wolken halten um nicht hineingesaugt zu werden.

Treibstoffverbrauch im Reiseflug bei 65 km/h ca.8.5 l/h.

 

d) Landeanflug und Landung

Die Landung sollte wenn möglich gegen den Wind erfolgen.

Im Landeanflug hoch anfliegen.

Bei Leerlauf ist der Anflugwinkel sehr steil. Die Fahrt bei 60 km/h halten, min. sinken – einsitzig: 1,6m/s

Normalerweise wird mit etwas Leistung angeflogen.

Die Fahr erst dicht über dem Boden abbauen ( Gas in ca. 1m Höhe ganz heraus.).

Überfliegen von Hindernissen im Landeanflug vermeiden.

e) Fliegen bei stehendem Triebwerk:

vor dem Abstellen Motor bei Teillast abkühlen lassen. Dann Leerlauf und Zündung aus. Die Luftschraube bleibt nach einigen Umdrehungen stehen.

50 km/h ist bezüglich Gleiten und Sinken eine günstige Geschwindigkeit.

Beim Überziehen ist das Schütteln im Höhenruder noch vorhanden, aber nicht mehr so ausgeprägt wie im Motorflug.

Die Überziehgeschwindigkeit liegt bei 40 – 45 km/h

Bei der Landung mit stehendem Triebwerk muss mit 60 km/h steil angeflogen werden. Abfangen erst kurz vor dem Boden.

Anlassen im Fluge ist leicht möglich.

Zündung ein, etwas Gas, Anlasser drücken.

Das Anlaufen des Propellers wird durch den Fahrtwind unterstützt.

f) Notverfahren

I: Abkippen infolge zu geringer Fahrt:

Seitenruder gegen die Drehbewegung voll austreten, Nachdrücken

II: Ausfall der Höhensteuerung:

Je nach Schwerpunktlage liegt die Gleichgewichts-geschwindigkeit zwischen 65 und 70 km/h.

Gas geben bewirkt schwanzlastiges Moment, Gas reduzieren bewirkt kopflastiges Moment.

Bei ruhigem Wetter lässt sich das Flugzeug eventuell landen, - Im Zweifelsfall Rettungsgerät auslösen.

III: Ausfall der Quersteuerung:

Nur mit Seitenruder über Schieberollmoment steuern.

IV: Ausfall Seitensteuer

Steuerung nur mit Querruder im Kurvenflug ist schwierig. Eventuell im Geradeausflug Außenlandung durchführen.

Im Zweifelsfall Rettungssystem auslösen.

V: Motorausfall:

unter 100 m keinen Anlassversuch durchführen. In den Wind oder Hangaufwärts landen.

Fahrt beachten!

Kurz abfangen. Keine Kurven in Bodennähe.

Bei unvermeidbarer Baumlandung:

Über den Baumspitzen abfangen und mit Minimalfahrt in die Bäume fallen lassen.

Nach der Landung Zündung aus, Kraftstoffhahn zu.

VI: Vergaserbrand:

Kraftstoffhahn zu, Vollgas, Schiebeflug, Notlandung.

5) Mindestausrüstung:

- Anschnallgurt

- Fahrtmesser 30 – 110 km/h

- Höhenmesser

- Kompass

- Datenschild

- Checkliste vor dem Start

- Kraftstoffanzeige ( Durchsichtiger Tank)

- Rettungssystem

6) Einstelldaten:

Einstelldaten und Ruderausschläge sind dem Übersichtsblatt zu entnehmen.

7) Datenschild und Checkliste:

Geschwindigkeiten

Überziehgeschwindigkeit 45 km/h

Höchstzul. Geschwindigkeit 115 km/h

Max Windgeschwindigkeit für den Betrieb:

Bei gleichmäßigem Wind 35 km/h

Zuladung

max: 210 kg

min: 60 kg

Dieses Flugzeug unterliegt nicht der Zulassungspflicht gemäß Prüfordnung für Luftfahrtgerät oder Luft V20.

Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr.

Hersteller: Fa.Helff G.m.b.H & Co Flugzeugbau KG

Werk Nr: 109

BTN Nr: 61028

Baujahr: 1988

Leergewicht: 167 kg

 

 

Checkliste vor dem Start:

Richtig angeschnallt?

Ruderkontrolle

Rettungsgerät: Sicherungsnadel entfernt

Hauptschalter ein

Höhenmesser eingestellt

Choke aus

Windrichtung

Motorstart – Leistung überprüfen

9)Rettungsgerät:

Das Rettungsgerät muss in periodischen Abständen überprüft und der Fallschirm neu gepackt werden.

Der Fallschirm muss unbedingt vor Feuchtigkeit geschützt werden.

Sollte er nass geworden sein, so muss er gelüftet und neu gepackt werden.

Die Rakete hat eine Zeitbegrenzung für den Gebrauch.

Befestigung des Schirms am Flugzeug vor jedem Flug prüfen.

Genauso die Freigängigkeit des Zugseils der Rakete zum Schirm.

Das Rettungsgerät bietet auch in geringen Höhen gute Rettungsmöglichkeit.

Im Notfall sollte es in jedem Fall – Unabhängig von der Höhe – Betätigt werden.

Wenn das Gerät und der Pilot am Schirm hängen, Motor über Zündung ausschalten.

Vor dem Aufsetzen: Am Mittelrohr festhalten und sich etwas hochziehen. Alle Muskeln anspannen.

Nach dem Aufsetzen: Losschnallen, Gerät sofort verlassen.

10) Flugleistungen

Startstrecke:

Meereshöhe +15o ,Windstille

Rollstrecke zweisitzig 60 m

Startstrecke über 15m Hindernis 130m

Abhebegeschwindigkeit ca.45 km/h

Geschwindigkeit bei Überfliegen

Des 15m Hindernis 55km/h

Größere Platzhöhe und höhere Temperatur verlängern die Startstrecke, siehe Diagramm Dichtehöhe!

Die angegebenen Werte gelten für ein Fluggewicht von 358 kg, Windstille und trockenes ebenes Gelände mit kurzer Grasnabe.

Steiggeschwindigkeit:

Meereshöhe +15o , N= 1900 1/min

Steiggeschwindigkeit 2,0 m/s

Bei günstiger Fluggeschwindigkeit 50 km/h

Reisegeschwindigkeit

Vollgas N= 2100 1/min 110 km/h

Empfohlene Reisegeschwindigkeit 65-80 km/h

Geschwindigkeit für max. Reichweite 60 km/h

Reichweite bei 40 L Tank ca. 400 km

 

11) Tägliche Kontrolle

Vor Beginn des Flugbetriebs muss der verantwortliche Luftfahrzeugführer eine Sichtprüfung des Flugzeugs durchführen.

Triebwerk:

Propeller auf Beschädigung und festen Sitz der Befestigungsschrauben

Befestigung des Motors

Anschlüsse wie Schlauchleitungen Zündkabel und Betriebsstoffe

Fahrwerk:

Luftdruck und Zustand der Reifen

Befestigungsschrauben überprüfen

Linker Flügel:

Anschluss, Scherung und Zustand der Streben

Zustand der Bespannung – Falten, Risse u.s.w.

Steuerseile bzw. Bowdenzüge

Befestigung der Querruderantriebshebel

Sitz und Sicherung der Segellatten

Reißverschlüsse nach Kontrolle schließen.

Leitwerksträger und Streben:

Zustand, Anschluss und Sicherung

Höhenruder Zug – Druck - Bowdenzüge

 

Leitwerk

Anschlüsse, Sicherung, Freigängigkeit

Zustand der Bespannung

Anschluss der Höhenruder - Bowdenzüge und der Seitensteuer - Bowdenzüge

Rechter Flügel

Wie linker Flügel

Flügelstreben und Knickstreben

Kugelköpfe sichern

Befestigung und Anschluss des Rettungssystems

Steuerung im Führungsraum

Freigängigkeit, Sicherung, Anschlüsse der Pedale und Steuergestänge

Anschluss der Steuerwelle

Befestigung des Sitzes

Zustand und Befestigung der Gurte

Tankbefestigung, Deckel, Füllmenge

Instrumente

Schlauchanschlüsse

Zeigerstellung

 

12) Wartung und Pflege

alle 50 Stunden sind die Gelenkköpfe der Höhenrudersteuerung zu fetten

100 Stunden bzw. Jahreskontrolle

Entsprechend den Betriebstüchtigkeitsanforderung für Ultraleichtflugzeuge (BFÜ)

Nach 100 Betriebstunden, jedoch spätestens einem Jahr ist eine Wartung des Triebwerks durchzuführen.

Nach 100 Betriebsstunden, jedoch spätestens einem Jahr ist eine Überprüfung der Zelle vorgesehen.

Die Wartungsarbeiten sind von fachkundigen Personen durchzuführen.- die Jährliche Nachprüfung durch einen von der ULKO anerkannten Sachverständigen

Direkt von der ULKO benannte Personen – LBA Prüfer Klasse 1 und 3 sowie Firma Helff als Hersteller

Reparaturen:

Vom Halter selbst dürfen nur Reparaturen ausgeführt werden, die sich auf den Austausch defekter Teile beschränken.

Es dürfen nur Originalersatzteile verwendet werden. Keinesfalls dürfen Teile wieder aufgearbeitet oder anderweitig zum Zwecke der Reparatur bearbeitet werden

Reparaturarbeiten der Bespannung.

Repariere Sie auch kleinste Defekte im Interesse Ihrer Sicherheit. Sie können dazu selbstklebendes Reparaturmaterial bei uns anfordern. Flickstücke beim Zuschneiden an den Enden immer runden, größere Risse der Bespannung und Nähte in jedem Fall durch den Fachmann reparieren lassen.

Pflege und Reinigung:

Sämtliche Metallteile sind Korrisionsfest und benötigen keine spezielle Pflege. Verschmutzungen – auch an der Bespannung – einfach mit klarem Wasser entfernen.

Lagerung:

Wurde das Gerät in nassem Zustand abgebaut, so soll es in einem trockenen, normal temperiertem Raum gelagert werden.

Technische Störungen:

Technische Störungen oder Mängel am Albatros sind zu Melden an:

- den Hersteller, Musterbetreuer

- den DULV, Dilleniusstrasse 13

D-71522 Backnang

Die Anzeigepflicht nach §5 Luft VO bleibt davon unberührt.