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23. Direktive

Die Venichtung einer oder mehrerer intelligenter Lebensformen ist nur erlaubt, um einen Verstoß gegen die Hauptdirektive zu verhindern, und auch nur falls keine andere Möglichkeiten zur Verhinderung dieses Verstoßes zur Verfügung stehen. Jeder Mißbrauch dieser Order ist gleichwertig mit einem Verstoß gegen die Direktive 2.